Das habe ich noch nicht gewusst. Bist Du Dir da sicher? Ich dachte, das gilt nur bei Händlern. Bekommt man als Gewerbetreibender sofort diesen "Status"?
Ebenso wie Autohändler müssen sich auch Gewerbetreibende und Selbständige behandeln lassen, wenn sie ihren Dienst- oder Firmenwagen veräußern. Dies gilt selbst dann, wenn ihr Gewerbe keinerlei Bezug aufweist zum Kfz-Handel. Verkauft also der Metzgermeister seinen geschäftlich genutzten BMW, ist er gewährleistungspflichtig.
Das z.B. habe ich HIER (klick) gefunden.
LG
james