Beiträge von darkdiver

    Bundesrat segnet Vorratsdatenspeicherung ab

    Der Bundesrat hat am heutigen Freitag trotz massiver Proteste das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz (PDF-Datei) zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen gebilligt. Telekommunikationsanbieter müssen demnach künftig Telefon- und Internetverbindungsdaten ein halbes Jahr lang für Zwecke der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr vorhalten. Ein Antrag des Landes Berlin, aufgrund des unzureichenden Schutzes von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Ärzten oder Rechtsanwälten vor Ausschnüffelungen den Vermittlungsausschuss mit dem Parlament anzurufen, erhielt keine Mehrheit.
    Der Rechtsausschuss konnte sich in der Plenarsitzung ebenfalls nicht mit seiner Forderung durchsetzen, dass auch etwa die Musik- und Filmindustrie Zugriff auf die Datenberge erhalten sollten. Neben Datenschützern und der Internetwirtschaft hatte sich zuvor Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) in der Frankfurter Rundschau "gegen solche Überlegungen gestellt. Das von ihr geführte Haus habe nicht vor, "im Zuge der Richtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums irgendetwas an der Vorratsdatenspeicherung zu ändern".
    Die Rechtspolitiker hatten den Länderchefs empfohlen, sich im Rahmen der weiteren Beratung des Regierungsentwurfs für das umstrittene Gesetz zur besseren Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums für einen Zugang von Rechteinhabern auf die Verbindungsdaten einzusetzen. Andernfalls würde der besonders umkämpfte Auskunftsanspruch gegenüber Internetprovidern, der mit dem Gesetz geschaffen werden soll, "leer laufen". Die Rechteinhaber würden andernfalls bei der Recherche nach den hinter IP-Adressen stehenden Namen und Bestandsdaten weiterhin gegen ihren Willen gezwungen, "stets ein Strafverfahren gegen potenzielle Verletzer einzuleiten".
    Auch wenn eine entsprechende Forderung aus dem Bundesrat vorerst vom Tisch ist, dürfte sie im federführenden Rechtsausschuss des Bundestages dennoch wieder bei der Debatte über das "Durchsetzungsgesetz" im Raum stehen. Entsprechende Überlegungen waren sowohl bei der 1. Lesung des Vorhabens im Parlament sowie bei einer Expertenanhörung im Juni bereits laut geworden.
    Im Vorfeld der Bundesratssitzung hatten Aktivisten vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und Strafverteidiger in schwarzen Roben gegen das Gesetz und den geplanten Entschließungsantrag vor dem Gebäude des Bundesrates protestiert. Sie wiesen mit Schildern darauf hin, dass letztlich jeder Mensch etwas zu verbergen habe. Der Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern rief die Länderchefs auf, "der ab 2008 geplanten Totalprotokollierung von Telefon, Handy, E-Mail und Internet nicht zuzustimmen und den Grundrechten treu zu bleiben".
    Der Arbeitskreis verwies auf "zahllose Einschätzungen, wonach das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung" nicht mit der Verfassung vereinbar sei. Der drohende Paradigmenwechsel vom Rechtsstaat zum Präventionsstaat sei "strikt abzulehnen". Gemeinsam mit dem Arbeitskreis wollen bereits über 13.000 besorgte Bürger nach Karlsruhe ziehen. Noch bis Heiligabend haben alle Nutzer den Aktivisten zufolge noch die Möglichkeit, sich der Verfassungsbeschwerde anzuschließen.
    Dass die Provider die Daten nach Auffassung einiger Länder und des Rechtsausschusses des Bundesrates nicht nur an Polizeien und Geheimdienste, sondern sogar direkt an die Musikindustrie oder andere Rechteinhaber herausgeben sollten, bezeichnete der Arbeitskreis als Unding. "Wir haben seit langem davor gewarnt, dass solche Datenhalden neue Begehrlichkeiten wecken. Dass nun bereits vor dem Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung darüber diskutiert wird, ob man diese Überwachungsinfrastruktur ohne jede rechtliche Absicherung privaten Konzernen zur Verfügung stellt, ist von besonderer Dreistigkeit", kommentierte Ralf Bendrath von dem Bündnis.
    Mit einer Änderung von Paragraph 113 Telekommunikationsgesetz erlaube der Entwurf bereits, Surfer ohne richterlichen Beschluss anhand der genutzten IP-Adresse sechs Monate lang rückwirkend zu identifizieren. Damit werde "die Privatsphäre aller Telekommunikationsnutzer abgeschafft", moniert Bettina Winsemann von der Initiative Stop1984. Sie erinnerte daran, dass der Innenexperte der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, schon frühzeitig eingeräumt habe, dass es bei dem Vorhaben gar nicht um die zunächst vorgeschobene Bekämpfung des Terrorismus gehe.
    Auch die Piratenpartei sieht die Entwicklung mit Argwohn. Für sie kommen die geforderten erweiterten Zugriffsmöglichkeiten durch die Privatwirtschaft wegen der mangelnden Überprüfbarkeit der Vorwürfe von Urheberrechtsverletzungen der "vollständigen Öffnung der Vorratsdaten gleich". In Kombination mit dem "florierenden deutschen Abmahnwesen werden damit private Unternehmen zu Polizist, Richter und Staatsanwalt in einer Person gekürt", wettert der Vorsitzende der Piraten, Jens Seipenbusch. Dies sei ein klarer Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien. Mit dem "neuen Geschäftsmodell", Massenklagen auf Schulhöfe und Fans anzusetzen, würden die Rechteverwerter bereits jetzt zur "aufstrebenden Überwachungsindustrie" gehören.
    Die junge Partei empört zudem, dass Bürgerrechtler von einem ersten heutigen Treffen in Brüssel zwischen Vertretern der EU-Kommission, der nationalen Regierungen und der Industrie zu einer ersten Kontrolle der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ausgeschlossen sind. Dank "üppiger, leistungsabhängiger Entschädigungsregelungen" müssten die Telekommunikationsanbieter inzwischen auch zum "überwachungsindustriellen Konglomerat" gezählt werden. Sie könnten die Bespitzelung ihrer Kunden nun "in ein lukratives Geschäft" umwandeln. Die Piraten raten dagegen zum Gang nach Karlsruhe sowie auch "zum persönlichen Schutz vor der umfassenden Überwachungsmaßnahme". Dies könne durch Nutzung von ausländischen Anonymisierungsdiensten und "konspirativem Verhalten" wie Handy abschalten oder das Telefonieren über offene WLAN-Verbindungen geschehen.
    Zu Details der neuen Telekommunikationsüberwachung und der auf Vorrat gespeicherten Verbindungsdaten siehe:

    Zum aktuellen Stand und der Entwicklung der Debatte um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe:

    (Stefan Krempl) / (jk@ct.heise.de/c't)

    Also wenn ich rückwärts fahre und langsam anbremse quietscht es auch, ist es dass was ihr meint? Dafür gibt es eine "Lösung" bei VW?

    Dann werde ich auch mal mit meinem freundlichen sprechen. Meine kommt ja am 11.12 in die Werkstatt und bekommt einen neuen Kompressor. Der alte geht zwar noch, macht aber irre unrunde Geräusche

    Viele Grüße
    Eric

    Wow Holger,

    das ging jetzt aber fix. Danke für die Erklärung und Ausführung und natürlich für die Rabatte für die Touareg-freunde und Vereinsmitglieder.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende
    Eric

    Der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, hat der Opposition vorgeworfen, die überraschende Verlängerung der Speicherung von Videoaufnahmen an Bahnhöfen und Flugplätzen sowie der Zugriffsmöglichkeiten für die Bundespolizei verschlafen zu haben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bemängelte vergangene Woche, dass die große Koalition in einer "Nacht- und Nebelaktion" im Bundestag die bisherigen Vorgaben zur "unverzüglichen" Löschung der Videodaten durch eine bis zu 30-tägige Vorhaltung ersetzte. Eine gründliche parlamentarische Beratung des Vorhabens sei nicht erfolgt, die entsprechende Änderung erst einen Tag vor der Verschärfung des Bundespolizeigesetzes eingebracht worden. Wiefelspütz wies nun den Vorwurf der "manipulativen" Gesetzgebung zurück: "Wir können und wollen gar nichts verstecken", erklärte er im Deutschlandfunk. Er könne der Opposition aber auch "nicht die Arbeit abnehmen".

    Zugleich räumte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion aber ein, dass das umstrittene Verfahren "hätte besser laufen können". Demokratie heiße ja, "öffentlich die Dinge tun und nicht irgendwo verschwiegen". Gerade im Sicherheitsbereich sei eine öffentliche Debatte ferner "ausgesprochen erwünscht". Alles andere würde "ja wohl auch eher Misstrauen und Ressentiment und Vorbehalte begründen". In der Sache sei die Entscheidung zudem "durchaus verantwortbar und vertretbar". Die entscheidenden Hinweise auf die erfolglosen Kofferbombenattentäter seien schließlich über Videobilder auf einem Bahnhof gekommen. Die Videoüberwachung hierzulande sei "sachgerecht", da sie im Gegensatz etwa zu Großbritannien "nicht flächendeckend" erfolge. Da mache es durchaus Sinn, "diese Videobilder ein paar Tage länger aufzubewahren". So könnten "möglicherweise im Nachhinein" Spuren gefunden sowie Straftaten aufgeklärt oder auch verhindert werden.

    Dass die Kofferbomber bereits aufgrund der bisherigen Speicherregelungen gefasst werden konnten, ließ Wiefelspütz nicht als Gegenargument gelten. Man müsse immer begründen letzten Endes, wie lange die Aufnahmen gespeichert werden sollen. "Das ist eine Abwägungsfrage, ob das nur wenige Stunden sind oder auch einige Tage." Zudem würde man beim Geldabheben aus dem EC-Kartenschalter in Banken auch gefilmt. Er könne da keinen großen Unterschied erkennen, ob darauf nur die privaten Unternehmen oder auch die Bundespolizei Zugriff habe. Auch wenn letztere in der Bank nichts zu suchen habe. Als nächste, breiter diskutierte Vorhaben der Koalition im Sicherheitsbereich nannte Wiefelspütz die heftig umstrittene Novelle des Bundeskriminalamtgesetzes, die nach Ansicht der SPD davon abzukoppelnde Entscheidung über heimliche Online-Durchsuchungen sowie die Aufnahme von Fingerabdrücken in den geplanten elektronischen Personalausweis.
    quelle heise verlag

    Danke Holger :top:

    Dann hat die Empfehlung ja schon etwas gebrach. SUPER

    Viel Erfolg
    Eric