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Ich habe eher das Gefühl, das der Freundliche keine Ahnung hat....
...oder clever sein will und nochmal richtig abräumen möchte...
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Ahnung vom Vertragswesen sicherlich nicht ausreichend (ist aber beidseitig, oder warum hast du das vor Unterschrift nicht gleich klarstellen lassen
)....
Clever, eher nicht, ich würde da an seiner Stelle nur anders vorgehen, auch wenn mir als Leasingnehmer vermutlich genauso diese Vertragsformulierung durchgerutscht wäre. Bei den derzeit zusammenfallenden Gebrauchtwagenwerten kann ich die Händler auf der einen Seite verstehen, die müssen bald mit jedem EURO rechnen, vermutlich (ist aber nur eine laienhafte Annahme) liegt der Händlereinkaufspreis zur Zeit näher am Marktwert als der Händlerverkaufspreis. Andererseits sollte das nicht das Problem des Leasingnehmers sein (ist es aber leider...).
Bin ich froh, dass ich nur ein KM-Leasing habe, aber dafür diskutiere ich jetzt über die Höhe und Zulässigkeit der Reparaturkosten für meine (meiner Meinung nach
) minimalsten Gebrauchsspuren. Mein Händler "denkt", das sind schwerste Schäden
Das ist nur deutlich einfacher für mich, da es "nur" um 500,- € geht.
Aber selbst die Gebrauchsspuren-Definition in meinem Leasingvertrag lädt zu abweichenden Interpretationen ein, je nach wie man das Lesen will.
Das ist alles das alte deutsche Problem, wir wollen alles vertraglich genauestens regeln und erreichen trotz aller Seiten Papier am Ende immer wieder nur weitere "Fragen" und "Unklarheiten", ist ja wie beim Gesetzgeber....