Beiträge von dummytest

    Gute Idee, es sollten jetzt nur alle Besitzer von Kredit- bzw. Leasing finanzierten Fahrzeugen daran denken, sich diese Kopie auch aushändigen zu lassen.
    Normalerweise bleibt der Brief ja bei der Leasinggesellschaft und oft übernimmt der Händler die Anmeldung des Wagens. Wenn der dann die Zul.Bescheinigung II (muss ich mich noch dran gewöhnen, KFZ Brief war einfacher :confused: ) direkt an die Leasinggesellschaft schickt, dann wird es mühsam, diesen Einlegebogen wieder zu bekommen.

    Mal ehrlich, wer von uns Leasingnehmern hätte denn gewusst, dass es so einen Einlegebogen überhaupt gibt, ich habe meinen auch nur durch Zufall gesehen, weil ich das Fahrzeug selbst angemeldet habe und dann die Brief wieder an den Händler zurückgegeben habe.
    Das ist seit mehr als 10 Jahren wieder das erste Fahrzeug, wo ich den Brief, Pardon, Zul.Bescheinigung Typ II, überhaupt mal gesehen habe :D

    Zitat von Thomas TDI

    Na, irgenwohin muss da Wasser ja. Es wird ja nicht wieder zum Himmel aufsteigen.

    Thomas


    Schon klar, aber sammeln und beim Aufmachen duschen sollte es aber auch nicht .

    Ich werde mal Olivers Tip aufnehmen und die Wachslöcher nachsehen, obwohl ich eher glaube, dass die Dichtungen der Scheibe mal wieder etwas zu lang geraten und gleich verhindern, dass das Wasser den richtigen Weg zu diesen Wachslöchern nimmt.
    Es steht einfach im Rahmen der Scheibe und schwappt beim Aufmachen raus.

    Zitat von agroetsch

    Hallo,

    dann werde ich mal diesen 1 Jahr alten Beitrag wiederbeleben!

    Also das Problem mit der unfreiwilligen Dusche beim Öffnen der Heckklappe scheint VW ja in den Griff bekommen zu haben, mein 1. hatte das sehr ausgeprägt, beim Neuen läuft das Wasser wie es sein soll nur an den Ecken der Klappe herunter.

    Also wird nicht nur gespart bei den neuen Modelljahren, sondern tatsächlich auch verbessert :zwinker:

    Hallo Armin,

    dann freu dich....
    bei meinem neuen ist die "Dusche" jetzt vorhanden, beim alten Modell 2005 war da nichts von zu spüren.

    Werde mal diesen Thread (danke für die Reaktivierung :D ) mal wieder aufmerksam durchlesen, was ich da machen kann...

    Zitat von Thomas TDI

    Wäre für alte Wagen sicher auch kaum durchsetzbar mit der Umrüstung.

    Thomas

    Warum eigentlich nicht, das wäre doch höchsten ein billiges Relais oder eben die Anpassung der Software. Ich bin mir sicher, dass in vielen Fahrzeugen schon die Möglichkeit vorgesehen ist im Bordcomputer, alleine aufgrund der Exporte in Länder, die die Vorschrift schon viel länger haben.

    Mein :) hatte mal einen Golf (IV?) Reimport bei sich stehen, an dem war er gerade am grübeln, wie man ihm das Tagesfahrlicht wieder austreiben konnte :lach: über den Bordcomputer. Nach einer halben Stunde hatte er es aber geschafft.....
    Der Wagen kam aus Dänemark.

    Zitat von dschlei

    Nein, das ist kein Gesetz hier, aber VWEoA hat so enmtschieden, und das ist's. Bei anderen Am,i Autos die ich hatte, konnte man es ein oder ausstellen, nur Mutter VW weiss es halt besser was gut für uns ist. :wut: Genauso mit dem "Accept" beim Navy, dem Gebimmle beim sicherheitsgurt, dem "Passenger Airbag Off", ist alles VW's eigenes Gestz, die scheinen eine übervorsichtige Rechtsabteilung zu haben. Und die :) hier ändern diese Einstellungen selbst gegen Bezahlung nicht! Da muss man halt Vag.com - men.

    Und auch den "Accept" Screen beim Navi kann man dabei abstellen, indem man das System auf europäische Einstellung setzt.

    :cool:
    An sich meinte ich damit unseren AC/DC "AceofSpadeS" User Bernhard aus Österreich (A) :D , aber das von dir war auch interessant.

    Gruss nach USA zu euren weissen Weihnacht (am 30.6. fliege ich rüber :Applause: )

    Ich habe hier noch übrig (wg. Umstieg auf Ice-Link):

    1 Belkin Auto Kit für iPod
    iPod-Anschluss: Docking-Port
    Ausgang: 3,5mm Stereo Klinke
    regelbarer Ausgang (ich hatte keine Lautstärke-Probleme!)
    für Zigarettenanzünder
    Hatte ich an meinem IPod Mini angeschlossen, welche IPods er nun alle unterstützt: keine Ahnung.

    UND

    Dietz Multi-Media Adapter 1215, für den Anschluss an das CD-Navi vom Touareg, führt den AUX-Eingang raus auf 2 Cinch-Buchsen (nur für Audio !!!)

    Wenn man zwischen dem Cinch-Buchsen und dem Belkin-Adapter ein handelsübliches Adapterkabel (3,5mm Klinke auf Cinch) anschliesst, dann kann man den Ipod im Fahrzeug betreiben. Dieses Kabel wieder aus meinem alten Touareg auszubauen war mir zu aufwendig, die Dinger kosten nur wenige Euro.

    Wer Interesse hat, bitte per PN melden,
    kosten sollen beide Teile zusammen 25,- € + Versand 3,- € (unversichert im Polster-Brief).

    Natürlich ohne Garantie :D (Privatverkauf), das System hat aber bis zum letzten Tag sauber im meinem Auto gearbeitet (Alter ca. 1 Jahr).

    Zitat von AceofspadeS

    Das funktioniert aber nicht, wenn der :) wie bei mir das Tagfahrlicht (in Ö seit 15.11.2005 Pflicht) als Standardeinstellung programmiert hat. Dann gibt´s das Auswahlmenü im Komfortsetup nicht mehr...

    Bernhard

    Das ist aber mal wieder etwas "viel Bevormundung", wieso können die euch nicht die Wahl lassen, das Licht einzuschalten oder nicht ?

    Ist das bei euch in A jetzt Gesetz, dass alle Fahrzeuge das Licht automatisch einschalten müssen oder es ist es Gesetz, das Licht tagsüber anzumachen ?

    Zitat von Mean-Andi

    Also, kleine Flaschen ( bis 0,5 l) aller Art hebt mein Halter problemlos.

    Genau dass war ja das Problem, gut dass du das als Feature ansiehst :D :D

    Aber im Ernst, du hättest mal die flachen Dinger vom Modell 2005 ausprobieren sollen :rolleyes:

    Sind die beim Schalter jetzt auch deutlich tiefer geworden beim Modell 2006?
    Bei meinem Automaten mit den beiden runden habe ich jetzt endlich mal ausreichende Tiefe und verkleinerte Feder-Halter, so dass ich schon von einer Verbesserung im Vergleich zu früher (Modell 2005) ausgehe.

    Blöderweise habe ich den Getränkehalter vorne an sich immer nur als Halter für meine Pfeife verwendet, da muss ich jetzt immer tiefer wühlen, wenn ich eine Rauchen will :cool: :D
    Ausserdem kippt die Pfeife jetzt immer um, da die Bügel "zu hoch" sind.....

    Ok, Ok, ist nun wirklich mein Einzelschicksal und wohl keine Mängelrüge wert :D

    Zitat von FrankS

    Ich würde mal behaupten, jeder Einzelhändler berechnet Verpackungs- und Einräumkosten, nur werden diese nicht separat auf der Rechnung ausgewiesen sondern gehen im Gesamtpreis unter.
    Stellt sich jetzt die Frage, was besser wäre, ‚optisch’ wäre es sicherlich prima, wenn VW sagen würde, keine Überführungskosten und der Tank wird auch auf Kosten des Hauses das erste mal gefüllt, dass dann der Preis des Autos um xxx € steigt, merkt ja keiner.
    Wenn die Überführungskosten nun aber separat ausgewiesen werden, hat man als Kunde immerhin einen guten Ansatzpunkt für weitere Preisverhandlungen mit dem Händler...

    Gruß,

    Frank

    ganz subjektiv ziehe ich immer komplette Endpreise vor, alles andere macht mir nur Arbeit beim Preisvergleich. Bei euch in den USA ist es ja an sich noch "schlimmer" mit den Preisangaben (ohne Tax etc..).
    Der Vorteil einer offen liegenden Kalkulation (z.B. separate Überführungskosten) sind vielleicht wirklich die strategischen Verhandlungspositionen, macht mir aber mehr Arbeit.

    Ich bin einfach nur der Meinung, ich kaufe ein Auto nicht am Punkt Wolfsburg oder Ingoldstadt oder Bratislava, ich kaufe beim Händler X und möchte den Preis wissen an meinem Übergabeort.

    Ist natürlich eine Diskussion, über die man sehr geteilter Meinung sein, allerdings machen ja gerade in Deutschland die (sogenannten) Billig-Anbieter beim Mobilfunk vor, wie man mit völlig vereinfachten Preisgestaltungen 100000de von Kunden gewinnen kann :Applause: , nur weil fast kein Mensch mehr durch die Tarife der grossen Netzbetreiber durchsteigt und sich (in meinem Fall) schon fast veräppelt und abgezockt vorkommt, ob es nun stimmt oder nicht. Ich habe jedenfalls im Moment was besseres zu tun, als jedes Konsumgut erstmal auf die Feinheiten des Endpreises hin zu überprüfen.

    Zitat von sbk

    Bedenke bitte, dass es sich im vorliegenden Fall um ein Mehrzweckfahrzeug nach der vom FG Köln genannten Richtlinie handelte. Die T-Reg sind als Kombinationsfahrzeuge eingestuft. Um in den Genuss des Urteils zu kommen, musst Du "eigentlich" erst eine entsprechende Umwidmung durch den zuständigen TÜV hinbekommen.

    ohne jetzt zu sehr juristisch zu werden (davon habe ich nämlich keine Ahnung :D ), aber ich verstehe die Definition des Gerichtes noch anders:

    Zitat von Finanzgericht


    Der „Land Rover“ des Antragstellers erfüllt diese Bedingungen. Er gilt mithin nicht als der Klasse M1 zugehöriger Personenkraftwagen. Es hätte folglich keine Hubraumbesteuerung vorgenommen werden dürfen. Ob das Fahrzeug, wie der Antragsteller vorträgt, sogar als Geländefahrzeug (Symbol G) im Sinne von A. 4.1 anzusehen ist, kann dahinstehen. Beide Fahrzeugkategorien „AF Mehrzweckfahrzeug“ (in der besonderen Variante) und „Geländefahrzeug (Symbol G)“ sind nach Gewicht zu besteuern, weil „andere Fahrzeuge“ im Sinne von § 8 Nr. 2 KraftStG.

    Bin mal gespannt, was rauskommt (und ob die beim FA meinen Einspruch verstehen :D )