Zitat von T-REGAlles anzeigenHallo,
der Zulassungsbescheinigung Teil II (seit dem 01.10.2005) liegt immer die sog. "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung" bei. Diese entspricht in etwa dem alten Fzg.-Brief. Dort sind auch alle Rad-/Reifenkombinationen aufgeführt.
Die hab' ich mir einfach kopiert und ins Handbuch gelegt !
Keine große Arbeit - und im Fall der Fälle immer im Fahrzeug griffbereit.
Oliver
Gute Idee, es sollten jetzt nur alle Besitzer von Kredit- bzw. Leasing finanzierten Fahrzeugen daran denken, sich diese Kopie auch aushändigen zu lassen.
Normalerweise bleibt der Brief ja bei der Leasinggesellschaft und oft übernimmt der Händler die Anmeldung des Wagens. Wenn der dann die Zul.Bescheinigung II (muss ich mich noch dran gewöhnen, KFZ Brief war einfacher ) direkt an die Leasinggesellschaft schickt, dann wird es mühsam, diesen Einlegebogen wieder zu bekommen.
Mal ehrlich, wer von uns Leasingnehmern hätte denn gewusst, dass es so einen Einlegebogen überhaupt gibt, ich habe meinen auch nur durch Zufall gesehen, weil ich das Fahrzeug selbst angemeldet habe und dann die Brief wieder an den Händler zurückgegeben habe.
Das ist seit mehr als 10 Jahren wieder das erste Fahrzeug, wo ich den Brief, Pardon, Zul.Bescheinigung Typ II, überhaupt mal gesehen habe