Ich blind, ich blond, ich brauch' Brille .......
Habe in der Benutzungsordnung das nirgendwo gelesen, nur, dass die StVO gilt, aber die gilt auch auf Verkehrsübungsplätzen ........
Hülfe
Nee, Du hast recht. Da steht nix über Führerschein.
Und die StVO hat ja mit dem Führerschein erstmal nix zu tun.
Also bleibt wohl nur ein, wenn keiner hier das weiß:
Nachfragen.
Nach Benutzungsordnung spricht eigentlich nichts dagegen, daß Fahrer ohne Führerschein unterwegs sind.
Die Haftung liegt eh beim Fahrer bzw. Besitzer des Autos, und ansonsten ist es ein abgesperrtes Privatgelände...
...Andererseits wird im C4F ja auch mit nicht StVO-entsprechenden Fahrzeugen gefahren. Vielleicht mal dort direkt anrufen und nachfragen. Und im Zweifel noch bei der eigenen Haftpflichtversicherung nachfragen. Nur für den Fall einer eventuellen Schädigung eines Dritten.
Gruß
Martin
Martin, die StVO und die StVZO sind verschiedene Dinge.
Über den Zustand des Fahrzeuges sagt die VO nichts aus, solche Dinge sind in der StVZO (...zulassungsordnung) geregelt.
Die gilt zwar auch Deutschlandweit, nimmt aber Privatgelände meines Wissens explizit aus (wie die StVO übrigens auch. Insofern kann man Dinge wie "Rechts vor Links" getrost vergessen)
Ansonsten: Am Besten nachfragen.
Übrigens finde ich Deinen Hinweis auf die Haftung bei Personen- oder Sachschäden bei Dritten gut.
Daran habe ich auch noch nicht gedacht.
Normalerweise sollte die Haftpflicht auch in dem Fall einspringen, wenn keine Grobe Fahrlässigkeit oder sowas vorliegt.
Aber drauf verlassen würde ich mich so erstmal nicht.
Gruß
Thilo
PS: Doro, seit wann bist Du blond? 