Hi Burkhard!
Dein Hinweis bzgl. der Mehrkilometerregelung ist korrekt: das steht natürlich im Vertrag (übrigens auch für Minderkilometer) klar drin, was pro 1000km dann zum Vertragsende bezahlt werden muss. Diese Regelung habe ich aber immer als für den Fall gesehen, wenn man nur um ein paar km vom Zielwert abweicht.
Meine Frage geht in die Richtung, ob es sich lohnt, den "Vertrag anzufassen" und dadurch vielleicht bessere Konditionen bekommt als die vertragliche Strafzahlung. Ich bin davon ausgegangen, dass ich das lediglich mit VW Leasing regeln muss, wollte das aber erst nach Feedback aus dem Forum anstossen.
Mit meinem Ex- :). der schon beim "Verkauf" des Fahrzeugs gezeigt hat, dass er absolut gar keine Ahnung hat und völlig unzuverlässig ist, möchte ich mich auf keinen Fall nochmal auseinandersetzen.