Na ja, so dachte ich auch mal! Es heißt bei diesem VZ "Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 3, 5 t , einschliesslich ihrer Anhänger unf für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Pkw und Omnibusse" ich betone eischl. Anhãnger...
Du kannst aber genau so gut 'ausgenommen sind PKW' betonen, ausgenommen von der im ersten Satz beschriebenen Regelung. Ein PKW bleibt auch dann ein PKW wenn hinten ein Anhänger dranhängt.
Gruss
Frank