Beiträge von FrankS

    Das eigentliche Problem ist sicher nix weltbewegendes (wäre es jedenfalls nicht für mich), wenn mir VW aber vor 1 ½ Jahren eine Lösung verspricht (obwohl ich nicht glauben kann, dass die ihre Softwareupdates tatsächlich so lange im Voraus planen) und dann, nachdem der Kunde brav gewartet hat, von dem Vorgang nichts mehr wissen wollen, dann würde mich das auch ärgern.

    Gruß

    Frank

    Ein solches Klappern, bei ordentlich Gas und so ab 5000U/min macht meiner von Anfang an, ich kann es aber nur hören, wenn das Fenster auf ist und erst recht, wenn links neben mir eine Wand (z.B. Tunnel oder höhere Leitplanke) ist. Bei meinem V8 kommt es eindeutig von der Auspuffanlage, die ganze Sache wurde vor zig Jahren schonmal in den US- Foren diskutiert und damals einigte man sich darauf, dass im Abgasstrang irgendwo eine Art Klappe sitzt, die ab einer gewissen Drehzahl und/oder Drosselklappenstellung dieses Geräusch verursacht – und dass das alles völlig normal ist

    Gruß

    Frank

    ...stehen alle Daten, die zeitlich in die "Besitzzeit" des Vorbesitzers fallen unter Datenschutz...

    Das gilt dann ja wohl auch für das Serviceheft, da stehen ja auch Daten drin (im wahrsten Sinne des Wortes), die vom Vorbesitzer ‚verursacht‘ wurden. Hat schonmal irgendjemand beim Gebrauchtwagenkauf das Serviceheft mit Hinweis auf Datenschutz nicht ausgehändigt bekommen? Oder andersrum gefragt, würde jemand einen Gebrauchtwagen kaufen, wenn der Verkäufer die Herausgabe des Hefts mit Hinweis auf den Datenschutz verweigert?

    Wenn die Daten des Fehlerspeichers tatsächlich unter ‚Datenschutz‘ fallen dann würde ich mir beim Gebrauchtwagenkauf explizit zusichern lassen, dass ich diese Daten jederzeit und uneingeschränkt einsehen kann.

    Unsere Welt wird jeden Tag ein bisschen verrückter…

    Gruß

    Frank

    Grundsätzlich ist es natürlich so wie Robert schreibt, umsonst ist nichts und die Energie für die Klimaanlage muss irgendwo herkommen bzw. steht dann anderen Systemen nicht mehr zur Verfügung.

    Berechtigt ist die Frage von Manfred im Bezug auf den Hybrid durchaus, da dieser ja – soweit ich das mitgekriegt habe – Bremsenergie zurück ins System speisen kann. Beim nicht- Hybrid wird diese Energie in Wärme umgewandelt, beim Hybrid kann sie zu einem gewissen Grade in der Batterie gespeichert werden bzw. gleich von der Klima verwendet werden. Insofern sollte der Hybrid hier einen theoretischen Vorteil haben. Ob dieser sich allerdings auch in der Praxis zeigt, weiß ich nicht

    Gruß

    Frank

    Naja, das lässt sich auch diskutieren. Es sind ja nicht die persönlichen Daten des Vorbesitzers, sondern die Daten des Autos, die zwar der Vorbesitzer ‚erfahren‘ hat, die aber genauso zu Auto gehören wie abgefahrene Reifen oder verschlissene Bremsen – und die gehören nach dem Kauf dem neuen Besitzer.
    Im Grunde aber eine müßige Diskussion. Wenn sich der :) bei so profanen Dingen schon quer stellt, würde ich mir eine andere Werkstatt suchen
    Gruß

    frank

    Von Ausdrucken war ja keine Rede (auch bei Parcival nicht). Du hattest geschrieben

    … "gehören" sie auch der Werkstatt...


    …und ich meine, sie gehören eben nicht der Werkstatt, nur weil sie ein eigenes Werkzeug zum Auslesen benutzt haben.
    Gibt es nicht auch in Deutschland ein Recht auf die eigenen Daten? Ich kann ja auch bei meiner Bank anrufen und die auffordern, mir alles über mich gespeicherte zur Verfügung zu stellen. Wenn das bei solch sensiblen Daten problemlos möglich und gesetzlich geregelt ist dann sollten ein paar Feherdaten meines Autos rechtlich ja eher unbedenklich sein.

    Und wenn dich der :) querstellt, weil er die 2 Minuten und 3 Blatt Papier nicht investieren kann dann sollte man sich schnellstens eine andere Werkstatt suchen
    Gruss
    Frank

    ... Nur warum gibt es diese Kosten nicht beim Bäcker, Baumarkt oder ähnlichem? Und in anderen Ländern wird auch vom Hof ohne extra Gebühr direkt verkauft....


    diese Kosten gibt es ja auch beim Bäcker und im Baumarkt, nur sind sie dort eben nicht explizit aufgeführt sondern im Produktpreis selber enthalten. Bezahlen muss der Kunde die Bereitstellung so oder so, da ist's beim Autokauf eigentlich gar nicht so schlecht, weil man so einen 'einfachen' Verhandlungsposten hat.

    Gruß

    Frank

    ...in Deutschland ist es z.B. so das man auf der rechten Spur im Stau mit max. 40 km/h vorbeifahren darf...

    ja, aber er schreibt ja

    ...Die rechte Spur (meine) führt wo anders hin und war frei...

    ...und da ist es (auch?) in Deutschland so, dass man ab Beginn der dicken Balken, die die abgehende Fahrbahn von den in die andere Richtung führerenden abtrennen, rechts schneller als links fahren darf. Eine generelle Geschwindigkeitseinschränkung gibt es dabei nicht. Ob bei Stau auf der Geradeausfahrbahn die dafür geltende Regel Priorität hat weiß ich nicht.

    Gruss

    frank

    Der Wegstreckenzähler darf eine maximale Toleranz von 4% haben. Bei 59km sind 4% nach oben 61.36km, bei 62km sind 4% nach unten 59,52km also passt das schon, beide Touareg werden eine Abweichung haben, der eine nach oben, der andere nach unten…

    Gruß

    Frank

    bei 2004er US Touareg mit Bi-Xenon gibt es auch keine H9 Glühlampe. Die inneren Lampen sind mit H7 bestückt, diese dienen ausschliesslich als Lichthupe ('Passing light, wie es in den USA genannt wird) undzwar unabhängig davon, ob das Abblendlicht an oder aus aus. Andersrum gesagt: bei der Lichthupe gehen immer auf jeder Seite 2 Lampen an, die äußeren Xenons und die inneren H7.

    Beim Fernlicht werden nur die Bi-Xenons verwendet. Die inneren H7 bleiben aus.

    Hat der Touareg Nebellampen gehen diesen aus, sobald das Fernlicht eingeschaltet wird. Per VCDS lässt dich das aber umkodieren, so dass dann alle 6 Lampen gleichzeitig leuchten (Stichwort 6 Light salute).
    Wie gesagt, das alles gilt für ein 2004/05er US Touareg mit normalen (d.h. kein Kurvenlicht) Bi-Xenons.

    Gruß

    frank

    Man muss unterscheiden zwischen dem CAN BUS selber, den hat der Touareg in jedem Fall, und dem Diagnose-Interface.
    Bei neueren Autos (beim Touareg ab dem GP) muss das Diagnose-Interface direkt mit dem CANBUS kommunizieren, dazu braucht es eine entsprechende Hard- und Software des Diagnosegeräts.
    Bei älteren Fahrzeugen (und da gehört der Vor-GP Touareg nun mal schon dazu) erfolgt die Kommunikation über eine separate Leitung, unabhängig vom CANBUS.

    Gruss

    frank