Ist es nicht ein bisschen voreilig, sich auf die Hebebühne als Verursacher festzulegen? Durch einen Ortstermin ist das für die Werkstatt u.U. sehr schnell zu entkräften und deiner Glaubwürdigkeit hilft das bei weiteren Verhandlungen sicher nicht.
Der Schwellerbereich muss ja schon extrem weich sein, wenn eine langsam hochfahrende Hebebühne einen solchen Schaden verursachen kann. Rein von den Fotos und ohne die Vorgeschichte zu kennen, würde ich auch eher darauf tippen, dass jemand mit Schwung auf einen Stein, einen Bordstein oder sonst ein festes Hinderniss aufgefahren ist – dass kann ja durchaus bei der Probefahrt und durch die Werkstatt passiert sein.
Ich würde den Schaden bei der Werkstatt reklamieren und es dem Gutachter (wo auch immer der herkommt) überlassen, den Verursacher zu ermitteln
Gruß
Frank