Beiträge von FrankS

    Natürlich gibt es Kundenzufriedenheit auch – und gerade – in den USA. Als ich in 2005 meinen Touareg gekauft habe, gab es 4 Jahre Garantie von VW, mittlerweile gibt es auf Neuwagen nur noch 3 Jahre, immernoch besser als in Deutschland, das macht mich zufrieden.

    Als ich letztes Jahr ein Auto für unser Geschäft gekauft habe, habe ich mich bewusst gegen VW und für Hyundai entschieden, da Hyundai volle 5 Jahre Garantie bietet. Die Garantieleistungen sind für mich in diesem Falle eben kaufentscheidender gewesen als andere Kriterien, bei denen VW gewonnen hätte. Jetzt bin ich mit meinem Hyundai zufrieden, auch wenn ich z.B. lieber einen TDI vom Golf unter der Haube hätte.

    Natürlich wäre es prima, wenn VW auch nach x Jahren noch alle Defekte kostenlos beheben würde, aber es einzufordern und als ‚Sauerei‘ und ‚Kunden schröpfen‘ abzutun, wenn sie genau das machen, was sie dir vertraglich zugesichert haben (und obendrauf noch freiwillig 70% der Materialkosten zahlen) kann ich nicht verstehen.

    Gruß

    Frank

    Die Garantieleistungen von VW sind doch vor dem Kauf bekannt, die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und ebenfalls bekannt.
    Jetzt bezahlt VW freiwillig und außerhalb jeglicher Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen 70% des Materials und du beschwerst dich? Ist für mich nicht nachvollziehbar.

    Warum bezahlt denn die Anschlussgarantie nicht? Ist da die LF explizit ausgeschlossen?

    Gruß

    Frank

    H..Nur wenn eine andere Memorypostion per Knopfdruck oder Schlüssel angefahren wurde stellt sich beim nächsten Türöffnen der Sitz wieder in die auf den benutzen Schlüssel gespeicherte erste Memoryposition. Die vorherige "Handverstellung" beim Aussteigen zählt demnach
    nicht...


    Genau so isses. Hier mal meine laienhafte Erklärung für diese Programmierung: Der regelmäßige Fahrer, der ja die Bedienungsanleitung auswendig gelernt hat, weiß, dass man durch Drücken der entsprechenden Memory- Taste wieder zu der eigenen Einstellung zurück findet, außerdem muss er ja nicht ständig rumkorrigieren (eine versehentliche Verstellung beim Aussteigen war wohl kaum berücksichtigt).

    Fährt jetzt mal zwischendurch jemand anders (z.B. in der Werkstatt) dann soll der ja nicht einen der Speicherplätze überschreiben (schon gar nicht den eigenen) und soll auch nicht nach jedem aus/einsteigen wieder alles neu einstellen müssen. Also bleiben Einstellungen bis zum nächsten Umstellen per anderem Schlüssel oder Betätigen der Taste erhalten. Für mich eine sinnvolle Programmierung.

    Gruß

    Frank

    Hätte ich auch nicht gedacht, dass ein Beitrag über Teppich im Kofferraum in nur 4 Stunden 18 Antworten produziert…

    Was mir neulich aufgefallen ist: der Touareg ist sogar mit Teppich unter der umklappbaren hinteren Sitzbank ausgelegt. Da ist es nun wirklich überflüssig, denn entweder ist die Sitzbank drüber oder die runtergeklappen Rücklehnen…soweit meine Antwort Nummer 19…

    Gruß

    Frank

    ..Korrigiert mich bitte,wenn ich mich irre


    bei deinem Glück hier im Forum wirst du auch korrigiert, wenn du dich nicht irrst :D

    Gibt es überhaupt - rechtlich / StVZO - eine ABE? In Paragraph 22 geht es um Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile:

    Zitat

    (1) Die Betriebserlaubnis kann auch gesondert für Teile von Fahrzeugen erteilt werden, wenn der Teil eine technische Einheit bildet, die im Erlaubnisverfahren selbständig behandelt werden kann. Dürfen die Teile nur an Fahrzeugen bestimmter Art, eines bestimmten Typs oder nur bei einer bestimmten Art des Ein- oder Anbaus verwendet werden, ist die Betriebserlaubnis dahingehend zu beschränken. Die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis kann davon abhängig gemacht werden, daß der Ein- oder Anbau abgenommen worden ist. Die Abnahme ist von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder von einem Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb durchführen zu lassen. In den Fällen des Satzes 3 ist durch die abnehmende Stelle nach Satz 4 auf dem Nachweis (§ 19 Abs. 4 Satz 1) darüber der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau unter Angabe des Fahrzeugherstellers und -typs sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer zu bestätigen

    der markierte Teil ist wohl das, worauf sich Uli bezieht. Ob das eine dann ABE und das andere ABG heißt...?

    Gruß

    frank

    Jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazugeben.

    Wir sind uns wohl einig, dass das Problem irgendwo mit der Stromversorgung zusammenhängt. Ein Tausch der Batterie als erster Schritt ist vermutlich wesentlich schneller und kostengünstiger als die Ursachenforschung im Bereich Lichtmaschine. Ich würde mit einer neuen Batterie anfangen und dann weitersehen.

    …denn der Ladestrom bei laufendem Motor bewegt sich stets um und bei 14V…

    . 14Volt sind nicht der Ladestrom, sondern die Ladespannung. Es ist durchaus möglich, dass bei einer defekten LiMa die Spannung im Leerlauf und ohne Last 14V beträgt, der Ladestrom aber unter Last nicht ausreicht, die Batterie zu laden bzw. irgendwelche weiten Verbraucher zu versorgen. Eine Diagnose sollte aber eine Werkstatt vor nicht allzu große Probleme stellen. Vielleicht solltest du mal eine freie Werkstatt suchen, die einen guten Ruf hat. Wenn du bis Atlanta fahren willst/kannst, hätte ich da eine Top- Empfehlung.

    Gruß

    Frank

    Vor 20 Jahren ist mir mal ein Italiener hinten rein gefahren (übrigens auch in der Nähe von Alsfeld auf der A5 Richtung Kassel), das ganze bei 120km/h. Sein Renault Espace war danach nicht mehr fahrbereit, mit meinem Mercedes 240TD bin ich dann weitergefahren.

    Ich habe damals die ganze Sache sofort einem Anwalt übergeben, der hat sich dann über mehrere Wochen mit der deutschen Partnerversicherung des Italieners rumgestritten und schlussendlich haben die die Reparatur zu 100% und meinen Nutzungsausfall zu ca. 70% gezahlt, mein Anwalt (dessen Kosten sie auch übernommen haben) war mit dieser Regelung zufrieden – und ich auch.

    Gruß

    Frank

    das Abklemmen der Batterie wird eigentlich immer vor Arbeiten an der Elektrik/Elektronik empfohlen, damit soll verhindert werden, dass irgendwelche Spannungsspitzen beim Anschließen neuer Geräte Schanden anrichten. Ich selber habe das aber noch nie gemacht und bislang ist es immer gut gegangen. Ich habe auch noch nie eine Tankstelle mit dem Handy zur Explosion gebracht obwohl darauf hingewiesen wird, dieses nicht zu benutzen bzw. auszuschalten.

    Gruß

    Frank

    Es wäre ganz nett, wenn du wenigstens die elementarsten Satzzeichen und Groß/Kleinschreibung verwenden würdest, dein Beitrag wäre dann wesentlich einfacher zu lesen.

    Zum eigentlichen Problem kann ich leider nichts sagen.

    Gruß

    Frank

    ..Aber jeder kann darüber denken wie er möchte...


    Eben, und UnD3Rd0g hat ja ganz explizit nach unseren Meinungen gefragt. Ich schließe mich übrigens Alex an – sofern er sich auf die Erstattung der Kosten bezieht – eine 8GB SDHC Karte kostet um die 15€, das wäre mir keine Aufregung wert.

    Wenn es allerdings Chancen gibt, das komplette Navi kostenlos auf das aktuelle Modell tauschen zu lassen, weil eine zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist, dann würde ich das auch weiter verfolgen. Ich wäre nicht glücklich damit, meine Musik von einer 2GB Karte spielen zu müssen (oder mit einer solchen zu übertragen), wenn laut Handbuch auch 8GB möglich wären

    Gruß

    Frank