Sieht ja bis jetzt echt gut aus! Wenn das so weiter geht, dann haben wir bis zum Ende des Sommers die 30 Fahrzeuge erreicht! ![]()
MfG
Hannes
Sieht ja bis jetzt echt gut aus! Wenn das so weiter geht, dann haben wir bis zum Ende des Sommers die 30 Fahrzeuge erreicht! ![]()
MfG
Hannes
Als ich meine Batterie abgeklemmt hatte, war der Fehlerspeicher komplett voll mit div. Meldungen, die ich löschen musste...
Beim T2 gibt es ja ein Ladungsmanagement (hauptsächlich wegen der verbauten Start-Stopp-Automatik), und daher muss die entsprechende Batterie mittels Diagnosetool ausgewählt werden, das ist aber bei so gut wie allen neueren Autos so.
MfG
Hannes
Ohne jetzt alles gelesen zu haben, wozu das Diagnosetool??
Beim T2 muss die Batterie auf das Fahrzeug angelernt werden, das wird mit dem Diagnosetool gemacht.
Beim T1 bekommt man eine Menge von Fehlern in den Steuergeräten (falls die nicht schon von der fast leeren Batterie erzeugt wurden), die müssen gelöscht werden bzw. teilweise wieder codiert werden (da könnte aber ein Tausch durch Aufrechterhaltung des Bordnetzes mit einer 2. Batterie noch gehen).
MfG
Hannes
2) Ich habe irgendwo gelesen, dass man normalerweise eine Batterie mit +10% Ah, verbauen kann, also in meinem Fall bis 93 Ah. Gehen auch 100 Ah, oder ist das wegen der Ladeelektronik (siene Hinweis unten) und bei überwiegendem Kurzstreckenbetrieb nicht empfehlenswert (weil die Batterie evtl. nie voll aufladen kann)?
Hinweis: Ich würde die Batterie gerne selbst wechseln, habe aber kein VAGcom.
Danke und viele Grüße,
Michael
Ich würde wieder die gleiche Batterie verbauen, die ab Werk verbaut wurde. VW hat sich schon was dabei gedacht.
Eine größere bringt dir auch bei Kurzstrecken nichts, da die ja nie geladen werden kann, somit fährst du immer mit einer halbvollen Batterie herum.
Ohne Diagnosetool kannst du keine neue Batterie verbauen, das ist zwingend erforderlich.
MfG
Hannes
Hoffe auch, ihr habt wieder einen guten Draht zu Petrus, damit ausreichend Schnee fürs Training und Sonnenschein für schöne Fotos garantiert sind.
Da brauchst du keine große Angst zu haben, im Februar gibt es immer genug Schnee für so ein Training, das hat bis jetzt alle Jahre sehr gut geklappt, und es wird auf alle Fälle auch nächstes Jahr wieder passen!
Also freu dich drauf, wir machen es auch! ![]()
MfG
Hannes
Damit dachte ich, daß halt die Stellung der Felge im Radkasten durch die um 10 mm kleinere ET wichtig ist, weil die ja Position des gesamten Rades bestimmt. Die Felgenbreite wäre ja demnach nicht so wichtig, da eben "nur" die Radlauffläche abgedeckt sein muss.
Du liegst wieder falsch: Eine 10mm kleinere ET bedeutet, dass der Reifen um 10mm weiter draußen steht, das hat mit der gezeigten Tiefbettfelge nichts zu tun.
Als Abschluss im Radhaus dient jetzt nicht dein Tiefbett, sondern der äußere Rand der Felge, damit darf da natürlich nichts rausstehen, so ein laufendes Rad könnte ja Fußgänger verletzen.
MfG
Hannes
Ich wollte also eine Felge mit 10,5x21 und ET 50, auch mit 275ern, montieren.
Die Frage: da die Felge, durch die ET, um 1 cm nach außen kommt, sollte es doch passen, oder?!
Denn die um 1,5 Zoll mehr Breite spielen für die Radlauffläche und deren Abdeckung durch den Radkasten eher keine Rolle ...Oder habe ich da einen Denkfehler?!
Ja, du hast einen Denkfehler, da musst du noch die halbe Felgenbreitendifferenz, als in dem Fall 0,75 Zoll dazurechnen, d.h. effektiv sind die Felgen gut 2,9cm weiter draußen, und das geht sich dann nicht mehr im Radkasten aus, ohne, dass du dabei was machst.
MfG
Hannes
Hmmm, Du willst wohl dass wir wieder zu Hause bleiben müssen?
Nein, so war das natürlich nicht gemeint, es sind ja schließlich auch ein paar "Newcomer" angemeldet, aber eben auch schon einige, die zuletzt dabei waren.
Auf jedem Fall hoffe ich für euch, dass ihr nächstes Jahr auch wirklich kommen könnt!
MfG
Hannes
Hast du dir schon mal die Antriebswellen angesehen? Die könnten auch ein Grund für das Knacken sein.
Tritt das Knacken bei jedem Rangiervorgang auf, oder nur in einem gewissen Geschwindigkeitsbereich, auf der Straße oder auf losen Untergrund?
MfG
Hannes
gerne würden wir uns 2016 wieder für das WFT Training 2016 anmelden.
viele Grüße Bickel u. Banker
Freut mich, langsam aber sicher entwickelt sich wieder die gleiche lustige Runde, die auch dieses Jahr dabei war!
MfG
Hannes
Da steht nix davon das ich mit 80 im Xtra level auf der Straße rumfahren will
Das wäre ja für den Wagen noch die bessere Variante als im Xtra-Level mit mehr als 50 durch Stock und Stein zu heizen!
MfG
Hannes
Auf Grundlage einer kürzlichen aktuellen höchstrichterlichen Rechtssprechung (im 2. Quartal 2015), wurde eine neue Zusatzvereinbarung getroffen, dass beide Parteien vereinbaren, dass die Regelung in Abschnitt VI. Sachmangel Nr.1 aufgehoben und durch folgende ersetzt wird:
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.
Ok, kenne den Passus nicht, bei mir in Österreich gibt es das nicht. Die Frage ist halt ob dieser Punkt auch beim EUGH stand halten würde bzw. ob das schon jemand dort hin gebracht hat.
MfG
Hannes
wenigstens bis 50km/h
Was soll das denn bringen? Im Xtra-Level sind die Dämpfer komplett ausgefahren, d.h. du hast keinen Federweg und auch keine Verschränkung mehr. Aus dem Grund würde jeder Schlag 1:1 auf das Fahrzeug durchschlagen und somit bei höheren Geschwindigkeiten womöglich einen Schaden anrichten. VW hat sich schon was dabei gedacht, dass es nicht schneller geht und den Xtra-Level zum langsamen Durchfahren von Wasser oder auch kurzfristigen Überfahren von Hindernissen installiert, aber nicht zum heizen... ![]()
MfG
Hannes
Die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten wird eigentlich von allen KFZ Händlern / Autohäusern auf 1 Jahr nach Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden eingeschränkt. Steht in sämtlichen Kaufverträgen bzw. in den AGB´s, welche die Fahrzeugkäufer unterschreiben.
Das kann schon in der AGB stehen, allerdings gilt hier trotzdem das EU-Recht vor den AGBs, daher ist die Klausel unzulässig (genauso wie manche Händler beim Verkauf an Private komplett die Gewährleistung auschließen wollen, das ist ebenso nicht möglich, außer man verkauft den an Firmen und Händler weiter). Allerdings macht die Beweisumkehr eine Gewährleistungsforderung im zweiten Jahr schon teilweise recht schwierig!
MfG
Hannes
Hallo Hannes,
habe ich etwas verpasst?
Gibt es jetzt bei Gebrauchtwagen 2 Jahre Händlergarantie?
Die gesetzliche Gewährleistung gilt im EU-Raum für 24 Monate, wobei die Beweisumkehr nach 6 Monaten eintritt. Jedoch gibt es teilweise Händler (wie bei uns z.B. Weltauto), die bis zu 24 Monate Garantie auf Gebrauchtwagen freiwillig anbieten (kommt aber immer auf das Alter und km-Leistung an).
MfG
Hannes
Ich würde mal zur Auswahl der Motorisierung verschiedene Touaregs zur Probefahrt auswählen. Der R5 hat mit dem 2,5t schweren Touareg ziemlich zu kämpfen, manchen reicht das, anderen nicht, kommt halt drauf an, was man vorher gefahren hat. Daher würde ich auch den V6 TDI zum Vergleich fahren, ebenso die Frage klären ob Automatik oder Schalter.
Aus meiner Sicht würde ich keinen Touareg von Privat kaufen, da wäre ein Händlerwagen mit Garantie klar zu bevorzugen, damit wärst du für die nächsten 2 Jahre auf der sicheren Seite.
MfG
Hannes
Die Meldung hatte ich auch mal - war im Endeffekt ein defekter Öldruckschalter bzw der Stecker oben drauf.
Die Kurbelwellenmeldung hatte ich allerdings nicht und einen Steuerkettensensor (??? was macht der?) kenne ich überhaupt nicht - Google auch nicht.... ....vorsicht bei der Werkstatt!!!!!
Naja, das mit dem Öldruckschalter sollte eigentlich das kleinste Problem sein, aber dann würde der Wagen problemlos anspringen.
Die Sensoren an Kurbelwelle und Nockenwelle haben den Sinn, dass wenn die Einstellung zueinander nicht passt, der Motor keine Startfreigabe bekommt, um weiteren Schaden am Motor abzuwenden. Das sollte eigentlich der 3.2l auch schon haben, daher würde ich vorsichtig sein und nicht mehr starten, sondern mal eine Diagnose abwarten, und hoffen, dass noch nicht zu viel am Motor kaputt ist!
MfG
Hannes
Wenn die Meldung gekommen ist, dann würde ich auf keinem Fall mehr weitere Startversuche machen! Das könnte dem Motor den endgültigen Todesstoß versetzen!
Also bitte zuerst nachsehen was los ist, im besten Fall wäre nur der Öldruckschalter defekt, aber wenn du schon Startversuche gemacht hast, dann sieht das wohl nach was Gröberen aus... ![]()
MfG
Hannes
Meinst du nun einen echten Unterfahrschutz, oder diese Stoßfänger mit den "Kunststoff-Chromeinsätzen"? Die sind nur optischer Natur, als Unterfahrschutz taugen die Teile nicht.
MfG
Hannes
das es ja auch kein richtiger V10, sondern nur 2 * R5 miteinander verbunden sind....oder liege ich da falsch?
Ja, da liegst du falsch. Es ist zwar richtig, dass man modular aufbaut, d.h. Bohrung/Hub und Köpfe möglichst von bestehenden Konstruktionen her nimmt (z.B. war der erste V8-Motor von Audi im Prinzip auch ein Doppel-GTI-Motor), aber Kurbelwelle und Block sind natürlich komplett anders als der R5. Es geht nicht einfach zwei 5-Zyinder miteinander zu verbinden...
Der V10 ist besser als sein Ruf, der leidet hauptsächlich darunter, dass einfach viele alte Touaregs unter Wartungsstau leiden (liegt wohl auch daran, dass der mittlerweile in der Anschaffung so günstig ist, und somit viele die sich keinen V10 leisten können einen solchen kaufen) und es eben am Anfang ein paar Probleme gab. Aber es spricht nichts dagegen einen V10 nach dem Facelift zu kaufen, man muss sich aber bewusst sein, dass der eben in der Erhaltung teurer kommen wird als ein V6...
MfG
Hannes