leider kann das neue Gesetz in Italien so nicht interpretiert werden - der montierte Reifen mit M+S Kennung muss mindestens eine Geschwindigkeitsklasse aufweisen, die gleich oder höher als die in der Zulassungsbescheinigung Teil I angegebene Klasse.
Na, dann würde bei mir der H-Reifen reichen, bei mir sind nur 207kmh als Höchstgeschwindigkeit angegeben.
Hatte zu dem Thema erst letzte Woche ein Gespräch mit dem ÖAMTC-Juristen, der hat gemeint, dass es nur Reifen bis zur Geschwindigkeitsklasse Q treffen würde, aber ganz sicher war er sich da auch nicht, ob nicht manche Carabinieri das Gesetz anders auslegen. Auf alle Fälle ist das wieder mal ein typisch italienisches Gesetz, mal sehen ob die nicht noch bis zur Urlaubssaison Klarheit schaffen, da ja mehr als genug Österreicher das ganze Jahr mit Winterreifen fahren, und den Fremdenverkehr will man ja bekanntlich nicht einschränken... 
MfG
Hannes