Gerade eben die Auskunft bekommen das alle Rollen und Antriebe frei drehbar sind und auch augenscheinlich alles gerade in der Flucht ist (mit einem Seil getestet).
Und man nun den Spanner des Keilrippenriemens wechseln möchte, der war im Reparatursatz letztes mal nicht zum wechseln vorgesehen.
Nach meinem dafür halten sollte das doch auf Gewährleistung oder zumindest sehr günstig repariert werden (allerdings bin ich befangen)
Was sagt Ihr dazu?
Zumindest den Keilriemen müssten sie nach meinem Ermessen ersetzen, sie haben ja beim Einbau einen Fehler gemacht, von daher trifft hier die Gewährleistung zu.
Bei mir wurde damals (ist auch schon wieder 5 Jahre her) alles gewechselt, und ich hatte seither keine Probleme mehr. Das wurde damals noch von VW übernommen, da der Wagen damals knapp über 3 Jahre alt war.
MfG
Hannes