Reifen/Räder eintragen lassen?

  • Hallo,

    alles Gute im neuen Jahr, ich bin neu hier im Forum und auch einer neuer Touareg-User, allerdings nur ein gebrauchter. Aber wie auch immer, ich habe eine vermutlich simpel zu beantwortende Frage:
    Mein Touareg hat Winterreifen der Größe 235/65 R 17 auf Alufelgen und im Fahrzeugschein sind auch nur diese eingetragen. Jetzt habe ich günstig original Touareg Felgen (Terra ?) mit neuen Reifen drauf ersteigert, die die Größe 275/45 R19 haben. Was muss ich tun, damit die Räder in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden?

    Viele Grüße,
    Marian

  • Servus,

    herzlich willkommen hier beiuns im Forum! :winken:

    Ich hoffe, wir werden noch einiges von dir lesen! Z.B. auch hier: KLICK

    [...]Was muss ich tun, damit die Räder in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden?[...]




    nichts. Nur hier lesen: KLICK :zwinker:

    Grüße in meine langjährige Lehrgangs-Stadt...

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Hallo Marian77,

    herzlich willkommen und viel Spaß im Forum und mit Deinem Touareg. Um die Räder eingetragen zu bekommen würde ich empfehlen, dies über Deinen freundlichen :) zu machen. In aller Regel kommt der TÜV/DEKRA 1 - 2 mal ins Autohaus, um vorort HUs durchzuführen. Bei dieser Gelegenheit werden normalerweise auch Eintragungen abgenommen und da Du originale VW-Felgen verwendest hast Du bestimmt keine ABE für die Felgen - dafür kann der freundliche :) dem Prüfer den Nachweis der Orginalität erbringen und Du bekommst einen Prüfbericht, der Dir die Nutzung der breiten Räder erlaubt. Diesen musst Du dann mit den Fahrzeugpapieren mitführen und bei nächster Gelegenheit die Eintragung in Brief und Schein beim LRA vornehmen lassen.

    Kosten für die Abnahme durch TÜV/DEKRA ca. 55 EUR; Eintragung in die Fzg.-Papiere auch nochmal ca. 25 EUR.

    Viele Grüsse,
    Wolfgang

  • Morgen,

    was denn nun?
    Eintragen oder nichts? :confused:

    In meinen Papieren sind auch nur die 17er eingetragen, als Sommer fahr ich die 20er Orginal VW Felgen (später gekauft).


    Gruß
    Eric

  • Servus,

    [...]Um die Räder eingetragen zu bekommen würde ich empfehlen, dies über Deinen freundlichen :) zu machen. [...]


    was denn nun?
    Eintragen oder nichts? :confused:

    In meinen Papieren sind auch nur die 17er eingetragen, als Sommer fahr ich die 20er Orginal VW Felgen (später gekauft).



    nochmal: es muss nichts eingetragen werden. Diese Rad-/Reifenkombination ist doch bereits vom Werk freigegeben. Siehe EWG-Übereinstimmungserklärung.

    Wenn man zuviel Geld hat, dann lieber einem gemeinnützigen Zweck geben und nicht dem TÜV/DEKRA :lach:

    Grüße,

    Uli
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    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Servus,

    [...]EWG Bescheinigung im Auto liegen zu haben,um Mißverständnissen mit der Polizei aus dem Wege zu gehen.



    wenn, dann aber NIEMALS im Original, denn rechtlich gesehen kann in bestimmten Aussage-Konstellationen dieses Dokument ausreichen um eine neue ZulaBe Teil 1 und 2 zu bekommen! :eek:
    Deswegen nur als Kopie mit deutlichem Hinweis darauf, dass es sich um selbige handelt!

    Davon ab ist es zwar durchaus sinnvoll, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass der Fahrer nachweisen kann, dass die genutzte Rad-/Reifenkombination für das Fahrzeug freigegeben ist. Diese Beweislast, dass sie NICHT freigegeben ist, muss die kontrollierende Behörde liefern. :zwinker:

    Grüße,

    Uli
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  • Servus,

    Im Ernstfall könnte einen dann die Beamten bis zur Klärung des Sachverhaltes auf Eis legen ,wenn sie einen schlechten Tag haben!



    nein, das DÜRFEN sie nicht.
    Nur, wenn sie BERECHTIGTE ZWEIFEL an der Verkehrstauglichkeit haben. Wenn es also schleift bei Vollanschlag oder die Lauffläche über das Lot vom Kotflügel raussteht oder soetwas. Ansonsten dürfen sie es nicht und es würde dann eine Klagemöglichkeit auf Nutzungsausfallentschädigung bestehen. :zwinker:

    Grüße,

    Uli
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  • Servus,

    Klingt ja nicht schlecht bisher. Vielen Dank für die Tipps! Wo bekomme ich denn so einen EWG-Wisch her?



    dazu müsste man wissen, ob dein Dicker eine EZ vor oder nach dem 01.10.05 hatte. Davor hatte er bisher keine EWG-Übereinstimmungserklärung und alle Rad-/Reifenkombinationen waren in den Papieren eingetragen (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) und seit dem besagten Datum gibt es die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 und eben die EWG-Übereinstimmungserklärung.

    Im Normalfall liegt die EWG-Übereinstimmungserklärung beim Teil 2 (und damit oftmals bei der Bank :zwinker:). Aber du brauchst ja auch nur eine Kopie :D

    Grüße,

    Uli
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