Hallo,
vielleicht kann mir hier einer auf die schnelle weiterhelfen.
Ich habe als Privatmann in den USA zwei Multimeter von Fluke für 570Dollar incl. Versand bei Ebay ersteigert.
Wenn nun keine extra Rechnung durch den Versender erstellt wird, wie verfährt denn dann der Zoll mit der Ware. Hat da jemand Erfahrung. Ich kenne das so, dass der Zoll sich den Lieferschein anschaut, und den dort abgedruckten Betrag als Grundlage für die Zollberechnung nimmt. Aber wie ist das, wenn es sich nur um ein Paket handelt, das an mich adressiert ist ohne irgendwelche Informationen zum Paketinhalt. Forschen die dann erst nach, was dieser Artikel in Deutschland kostet und nehemn dann diesen Preis als Grundlage?
Wäre vielleicht schon weitergeholfen, wenn der Verkäufer die Ebay-Unterlagen bei legt, woraus hervorgeht, zu welchem Betrag ich die Multimeter ersteigert habe, so dass sie dann dementsprechend die Zollgebühren kalkulieren.
Sorry, wenn ich das hier im Touareg-Forum frage, aber vielleicht kann mir hier ja einer eine schnelle Information zukommen alssen.
Danke
Zollgebühren für Artikel aus den USA?
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Gladiator79 -
13. Dezember 2005 um 09:06
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Hallo,
den erste Unterschied macht der zoll bei -privat- und -gewerblich-
Als ich ein privates Paket beim Zoll "auslösen" wollte, wurde nachgeschaut, ob eine Rechnung im Paket liegt. Die reine Wertangabe für den Paketdienst war nicht ausreichend.
Ein Nachweis über die Bezahlung (Bankquitting, Kreditkartenabrechnung, etc.) hätte dem Zoll auch ausgereicht.Ich habe mir eine Rechnung per E-Mail nachreichen lassen. Das hat dem Zollbeamten genügt.
Das scheint aber von zollamt zu Zollamt sehr unterschiedlich gehandhabt zu werden.
Berechnet wurde dann der Einfuhrsteuersatz für die Ware plus MwSt.
LG
james -
Laß es Dir via DHL schicken, die Post erstattet dann den Zoll bei Einfuhr in Deutschland und rechnet Dir dies per Nachnahme bei Anlieferung ab.
So hast Du kein Rumgerenne und keinen Telefonterror wegen der Verzollung wie z.B. bei UPS.
In der Regel, so wie es James schon richtig beschrieb, wird unterschieden zwischen Privat und Gewerblich, es reicht ein Ausdruck der Ebay-Seite samt Kreditkartenbeleg.
Ich bekomme immer Motorradteile von USA ... die werden von USA durch einen Bekannten meines Händlers nach Kanada geschickt und von dort via DHL/Post zu mir als "gift - 50 USD" .... ist immer sehr preiswert, der Zollund es wird nicht so genau kontrolliert wie bei direkten US-Sendungen
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Ich bestelle privat alle naselang etwas in USA. Auch Käufe über Ebay.
In der Regel übernimmt der Zoll -zumindest bei uns- den Wert, der vom Versender angegeben wurde. Wenn dieser Betrag dem Zoll jedoch zu niedrig vorkommt (was bei Ebay ja fast an der Tagesordnung ist....), wollen die einen Beweis, dass man wirklich nur so wenig Geld bezahlt hat. Bei uns reicht in diesem Fall immer als Beweis der Ausdruck der Ebay-Transaktion aus.
Und dann darfst Du Dich nicht wundern, dass der Zoll sogar noch Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für die Frachtkosten erhebt.
Ich weiß zwar nicht, was Fluke Mulitmeter sind, aber der Zoll wird es wissen
Der Zoll ist abhängig vom Produkt: Maschinenteile sind z.B. werden höher verzollt als Schmuck, besonders teuer sind Lederwaren; ganz spannend wird es dann, wenn Du aus AMerika Dinge geschickt bekommst, die aber nicht dort hergestellt wurden, sondern ihren Ursprungsort in mexiko oder Asien/Indien haben.
Und dann noch der guten Ordnung halber: Geschenke (Gift) sind in der Regel zollfrei und werden -wenn es sich um kleinere Päckchen handelt- nicht zoll-technisch behandelt.
Jochen -
Ich exportiere fast täglich.
Laß dir eine Proforma Invoice über einen niedrigeren Betrag ( muß aber einigermaßen glaubwürdig sein ) erstellen und die haut er in den Karton.
Das Original schickt er dir mit Post hinterher oder per E-Mail gescannt.
Dann zahlst du die Zollkosten für den niedrigen Warenwert.
Beim Export ist es ähnlich, damit du weist, wie das abgeht:
Hier wird normalerweise die Rechnung gedruckt, alles verpackt und bis 1000 Euro muß lediglich die Rechnung 4 fach, ab 1000 Euro muß eine AE (Ausfuhranmeldung) erstellt werden und ab 3000 Euro muß die AE vom Zoll abgestempelt werden und die Ware dem Zoll zugänglich gemacht werden.
Die Zollpapiere gehen allerdings nicht mit über die Grenze. Sie sind nur für Statistik und Nachforschungen im Land interessant.Somit ist es drissegal, was da an Proforma geschickt wird. Dem Zoll ist es auch egal, was im Drittland an Kosten anfallen.
Bei Firmen wird oft jedoch geprüft, ob Zahlbetrag und Rechnungs/Zollbetrag stimmen.
Ein jordanischer Kunde von uns ist diesbezgl. mal richtig auf die Schnauze gefallen.Bei Privat und Einmalsachen ist das Schnuppe und keiner kontrolliert.
Also: Teile als Billigware deklarieren oder als Ersatzteilträger oder mit Funktionsfehlern. Das muß der Zoll glauben und testen tut er nicht. Da haben die keine Zeit zu
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Zitat von Mean-Andi
Laß es Dir via DHL schicken, die Post erstattet dann den Zoll bei Einfuhr in Deutschland und rechnet Dir dies per Nachnahme bei Anlieferung ab.
So hast Du kein Rumgerenne und keinen Telefonterror wegen der Verzollung wie z.B. bei UPS.
In der Regel, so wie es James schon richtig beschrieb, wird unterschieden zwischen Privat und Gewerblich, es reicht ein Ausdruck der Ebay-Seite samt Kreditkartenbeleg.
Ich bekomme immer Motorradteile von USA ... die werden von USA durch einen Bekannten meines Händlers nach Kanada geschickt und von dort via DHL/Post zu mir als "gift - 50 USD" .... ist immer sehr preiswert, der Zollund es wird nicht so genau kontrolliert wie bei direkten US-Sendungen
DHL erstattet den Zoll nicht ! Die strecken das Geld nur beim Zoll vor und nehmen es dann bei Ankunft dem Empfänger wieder ab. Es sei denn, der Exporteur bezahlt fix und fertig verzollt. Kurzzeichen DDP
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Zitat von Joachim
Ich exportiere fast täglich.
Laß dir eine Proforma Invoice über einen niedrigeren Betrag ( muß aber einigermaßen glaubwürdig sein ) erstellen und die haut er in den Karton.
Das Original schickt er dir mit Post hinterher oder per E-Mail gescannt.
Dann zahlst du die Zollkosten für den niedrigen Warenwert.
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vielleicht solltet ihr sowas besser per PN kommunizieren, nicht dass hier noch ein "Falscher" mitliest
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Zitat von dummytest
vielleicht solltet ihr sowas besser per PN kommunizieren, nicht dass hier noch ein "Falscher" mitliest
Hallo Burkhard,
das finde ich auch.
Außerdem mag Steuerhinterziehung oder -kürzung zwar Volkssport sein,
strafbar ist es trotzdem.
Und wer dazu auffordert................................?
Gruß