Servus Stefan,
zunächst mal herzlich willkommen bei den Touareg-Freunden, auch wenn der Grund deiner Anmeldung wohl eher recht unschön ist.
Es ist tatsächlich so, dass die Vertragswerkstätten bei Garantiereparaturen ohne die Zustimmung des TSC nicht viel tun können. Lassen sie sich vorab nicht entsprechende Leistungen zur Fehlersuche oder für Ersatzteile, bzw. deren Tausch freigegen, bleiben sie auf den Kosten selbst sitzen.
Das kann in Fällen wie deinem durchaus enorm nervtötend sein und ja, im Sinne des Kunden ist diese Vorgehensweise nicht unbedingt, weil hier oftmals die Tage und gar Wochen nur so ins Land gehen, wenn es sich um mehrere Mängel oder um ein hartnäckiges Problem handelt. Der Servicegedanke hat sich hier in den letzten Jahren bei der Marke VW (und leider auch bei Audi...) gänzlich in die falsche Richtung bewegt, zumal bei Fahrzeugen dieses Segments.
Natürlich hast du als Kunde das Recht auf die Lieferung einer mängelfreien Sache. Und sollten sich entsprechende Nachbesserungsversuche so gestalten, dass die Grenze der Zumutbarkeit überschritten wird, dann kannst du letztlich auch vom Kaufvertrag nach vorheriger Fristsetzung zurücktreten.
Die Frage ist nur, ob sich das lohnt. Das würde ich nur dann bejahen, wenn sich klar abzeichnet, dass keine Lösungen in (zeitlich) überschaubarer Sicht sind, beziehungsweise man mit der Zeit am Auto dann mehr kaputtmacht als repariert. Besser wird so ein Neufahrzeug ja zumeist nicht, wenn allerlei Schrauber daran zugange sind und mit der Zeit diverse Verkleidungen und Bauteile aus- und wieder eingebaut werden. Ich persönlich kann da leider aus kürzlich aktuellem Anlass sozusagen ein Lied davon singen.
Bei der überschaubaren Auflistung der bei deinem Fahrzeug vorliegenden Mängel würde ich aber klar in Richtung Nachbesserung gehen, zumal es sich um Komponenten handelt, bei denen jetzt nicht das halbe Auto zerlegt werden muss. Ärgerlich ist es natürlich enorm, wenn bei einem Neufahrzeug vom Start weg solches Ungemach auftritt.
Da du ja scheinbar und absolut verständlicherweise schon etwas angefressen scheinst und das Fahrzeug auch schon eine gewisse Werkstatthistorie erlebt hat, würde ich dem Vertragspartner schriftlich eine Frist zur vollständigen Behebung der Mängel setzen, mit Androhung des Rücktritts vom Kaufvertrag. Da sind in aller Regel 14 Tage üblich und angemessen. Im Zuge eines vernünftigen Umgangs miteinander würde ich das aber vorher persönlich mit dem Serviceleiter absprechen, dass die Grenze der Zumutbarkeit für dich nun erreicht ist und du dir zeitnahe eine Lösung erwartest.
Grüße
Robert