Beiträge von coala

    Servus,

    wie aktuell ist denn diese Schilderung? Der Rückruf selber ist ja aus 2016: Wann trat das von dir hier beschriebene Problem an deinem Fahrzeug denn auf? Kürzlich oder bereits vor x Jahren?

    Es wäre schon sinnvoll, wenn du das näher erläuterst. Auch eben, ob das nachträglich installierte Ablaufventil versagt hat. Wenn ja, warum, wie kann man das umgehen oder kontrollieren.

    In Österreich waren ja nur 25 Fahrzeuge betroffen. Aber nach deinen Ausführungen sind just dort "schon Touareg abgefackelt", in D hingegen scheinbar nicht, obwohl wir hier zum Zeitpunkt des Rückrufs immerhin 650 betroffene Fahrzeuge laufen hatten. Wie ist das zu erklären?

    Grüße

    Robert

    Servus Michael,

    die Kraftstoffpumpe hat tatsächlich ein eigenes Steuergerät (J538) und der "Befehl" zum Start der Pumpe(n) wird vom Stg. ausgeführt. Es ist also nicht einfach so "Zündung an > Pumpen an", sondern diese Funktion ist gesteuert. Mittels VCDS kannst du das auch manuell zum Test anstoßen, aber das steht dir vermutlich nicht zur Verfügung(?). Damit könntest du auch das Steuergerät überprüfen.

    Ich habe in deinem Fall zunächst eher in erster Linie eine defekte Sicherung im Verdacht. Oft sehen diese Flachstecksicherungen ja nach i.O aus, obwohl sie entweder heimtückisch an einer schlecht einsehbaren Stelle geschmolzen sind, oder aber einen Kontaktierungsfehler haben. Ich würde daher die Sicherungen einzeln durchmessen und auch keine dabei vergessen.

    Kleine Hilfestellung, falls nicht schon selber aufgestöbert:

    VW Touareg 2 - Sicherungskasten Belegung und Relais mit Beschreibungen und Blockschaltbildern
    Überprüfen Sie die Sicherung oder das Relais und Ihr Fahrzeug ist wieder einsatzbereit. Sicherungs- und Relaisbelegung mit Blockschaltbildern und deren Lage im…
    sicherungsbelegung.de

    Grüße

    Robert

    Servus zusammen,

    zum Fahrzeug, dem e-tron 55 quattro, möchte ich an der Stelle im Vergleich zum Facelift (ab 11/2022) namens Q8 55 e-tron noch ein paar Worte sagen, für etwaige weitere Interessenten am e-tron.

    Ich hatte kürzlich Gelegenheit, das o.g. Facelift gut zwei Wochen zu fahren, danach dann dass "alte" Modell (Bj. bis 10/2022) dreieinhalb Tage. Die optischen Retuschen lasse ich hier mal außen vor und dass die Batteriekapazität um über 20 % netto gewachsen, sowie der Verbrauch gesunken ist, das kann ja jeder unschwer den technischen Daten entnehmen.

    Signifikante Unterschiede, die man eben nicht einfach so sieht, gibt es bei beiden Ausführungen allerdings im Bereich Fahrwerk und Lenkung. Während sich Ursprungsmodell relativ schwammig und teigig fährt, sobald man sich nur etwas flotter auf kurviger Strecke bewegt, gebärdet sich hier das Facelift deutlich besser. Das eigenartige Rotieren um die Hochachse bei kurzen Ausweichmanövern, ohne dass das Fahrzeug tatsächlich eine wirkliche Richtungsänderung vollzieht, ist beim Facelift praktisch verschwunden. Das Fahrwerk ist insgesamt deutlich verbessert worden, nicht nur in Sachen Handling, sondern auch, was die bisherige leichte Polterneigung betrifft.

    Auch bei der Lenkung (immer so ein Thema bei Audi leider...) gibt es Fortschritte: Beim Vor-Facelift hat man (wie auch beim normalen Q5) das Gefühl, das Lenkrad selber hat schon um die 10 kg Eigenmasse, so träge und unpräzise agiert die Lenkung. Auch hier wurde spürbar nachgebessert, das Facelift ist in diesem Punkt wesentlich angenehmer.

    Nachdem Andreas zum Einsatzprofil ja geschrieben hat [...] Das Auto ist für meinen Vater (Rentner) gedacht. [...] ist das Ganze hier mutmaßlich kaum oder gar nicht von Belang. Jedem anderen aber, der vielleicht eben speziell Wert auf gutes Handling und natürlich auch eine größere Reichweite legt, würde ich aber dringend empfehlen, beide Fahrzeuggeneration Probe zu fahren. Ich selber war etwas überrascht, wie groß die Unterschiede bei den Fahreigenschaften ausfielen, obwohl es ja "nur" als Facelift bezeichnet ist.

    Grüße

    Robert

    Servus,

    das Fahrzeug erzeugt selber keine (permanent laufende) "Melodie". Im Grunde kann das nur mit deinem Smartphone zu tun haben. Das Audiosystem im Fahrzeug macht ja, wenn Bluetooth als Quelle ausgewählt ist, nichts anderes als 1:1 das wiederzugeben, was eben von der jeweiligen Quelle übermittelt wird.

    Mach doch davon mal ein Video mit Ton, damit man auch weiß, um was es genau geht. (Einfach bei YouTube hochladen und dann das Video hier in deinem neuen Beitrag verlinken).

    Grüße

    Robert

    Guten Morgen Olaf,

    als Komplettset kostet das aktuell EUR 669.-, wenn es nur die PDE-Brücke sein soll, dann 399.-

    Hier mal die beiden Links: (Alternativ einfach mit dem Suchbegriff "PDE-Brücke" im Netz suchen)

    Komplett-Set: ORIGINAL PDE-Brücke + VITON-Dichtungen + PDE-Montagesatz
    Das 07eins-Komplett-Set mit 1 x ORIGINAL PDE-Brücke, 5 x verstärkter VITON-Dichtungssatz und 1 x PDE-Montagesatz für 5-Zylinder für VW T5 2.5 TDI (Alle…
    07eins.com
    Die ORIGINAL PDE-Brücke für VW T5 2.5 TDI-Motoren
    Die original PDE-Brücke für VW T5 2.5 TDI-Motoren wurde 2015 von 07eins zur Reparatur beschädigter Zylinderköpfe und zur Vorbeugung von funktionsgefährdenden…
    07eins.com

    Zur Technik/zum Einbau habe ich keine Ahnung, da müsstest du dir dann die dortigen Videos anschauen, bzw. jemanden fragen, der das schon gemacht hat. Zum Beispiel auch pe7e sollte hiervon Ahnung haben, da er das schon selber durchgeführt hat.

    Grüße

    Robert

    Servus Paul,

    wenn du öfter mit dem Wohnwagen unterwegs bist, dann ist die Frage aus Verbrauchsgründen schnell beantwortet: V6 TDI

    Um die 0,5 % in Anspruch nehmen zu können, gibt es bei den beiden eHybrid-Modellen jeweils gewisse Einschränkungen in der Konfiguration der Sonderausstattungen. Das wird dir aber im Konfigurator angezeigt.

    Für den Fahrspaß dann den "R", da stehen eben 462 PS Systemleistung gegen 286 Pferde. Bedenke aber, dass es bei beiden PHEV weder Allradlenkung noch Wankstabilisierung (eAWS) zu bestellen gibt.

    Grüße

    Robert

    Servus und willkommen bei den Touareg-Freunden!

    Ja, die "Leeds" sind wahrlich Geschmackssache, mit ihren eingesetzten Plastikdeckeln. Meins wäre es auch nicht, da finde ich die "Suzuka" etwas hübscher und wenn es auch 22" sein darf, natürlich die "Estoril". Die Lackierung in Siliziumgrau Matt finde ich mega, schaut seeehr cool aus :top:.

    Allzeit gute Fahrt und viel Freude mit deiner Nummer III.

    Grüße

    Robert

    Servus Pascal,

    das Bauteil ist eine kleine Drossel, kann man auch Übertrager nennen. Was das Teil jetzt hier exakt in der Schaltung macht, ist nicht ohne Schaltbild erkennbar, zumal die Bauteilbeschriftungen der Peripherie nicht lesbar sind. Ich vermute aufgrund deiner Schilderung, dass das Ganze etwas mit dem CAN-Bus Komfort zu tun hat, denn an diesem Bus hängt sowohl das Climatronic-Steuergerät, als auch die Stg. für Lenksäulenelektronik, Bordnetzsteuergerät und Zugangs- und Startberechtigung.

    Generiert das Climatronic-Stg. hier Fehler in der korrekten Übertragung, kann das gut sein, dass solche Aussetzer eben zu sporadischen und sehr schwer einzugrenzenden Fehlfunktionen an anderer Stelle führen. Jedenfalls Kompliment, dass du das gefunden hast :top:.

    Grüße

    Robert

    [...] Der nächste Schritt wäre dann wohl anwaltlicher Rat. [...]

    Servus Stefan,

    einen Rechtsanwalt brauchst du nur dann, wenn man sich (im schlimmsten Fall, falls eine Rückabwicklung tatsächlich der letzte Weg sein sollte) tatsächlich weigern sollte, das Fahrzeug zurückzunehmen.

    Schaltet du den "präventiv" als deinen Bevollmächtigten ein, dann bleibst du (ohne Rechtschutzversicherung) auf den Kosten sitzen, da es ja zunächst keinen Anlass hierfür gibt, wenn das Verlangen einer Rückabwicklung gar nicht abgelehnt wird. Und Nachteil Nr. II ist der, dass man auf der Gegenseite dann auch die Rechtsabteilung ins Boot holen könnte, wodurch sich das Prozedere dann mal leicht auf ein halbes Jahr oder länger strecken kann, wenn sich die Rechtsverdreher erst einmal Brief über Brief schreiben, mit immer neuen Spitzfindigkeiten :hopelessness:.

    Beratung (wenn du sie denn brauchst) deshalb ja, Abwicklung über einen RA gleich zu Anfang des Rücknahmeverlangens besser nicht. Aber jetzt nicht gleich die Flinte ins Korn werfen, ich denke schon, dass sie dein Fahrzeug noch hinbekommen, das sind ja alles keine unlösbaren Sachen.

    Grüße

    Robert

    Servus Stephan,

    ob das nun Sommerreifen, Winterreifen, A/T oder M/Ts sind, hat ja damit nichts zu tun, welche Rad/Reifenkombination beim Fahrzeug ab Werk zulässig sind. Die jeweiligen Kombinationen aus Reifendurchmesser, Breite und Querschnittsverhältnis setzen sich immer so zusammen, dass der Abrollumfang stets annähernd gleich ist.

    Die werkseitig freigegeben Kombinationen findest du hier:

    juma
    23. Dezember 2008 um 20:58


    Und wenn du dir die Veränderungen beim Umstieg auf andere Größen selber anschauen willst, dann bietet sich hierzu der Reifenrechner an:

    Reifenrechner
    Der Reifenrechner der Reifensuchmaschine berechnet ihnen schnell und einfach, ob ihre Wunschbereifung zur Serienbereifung kompatibel ist.
    www.reifensuchmaschine.de

    Grüße

    Robert

    [...] Hat vielleicht noch jemand ein Problem mit "Poltern an der Hinterachse"? [...]

    Servus Stefan,

    ich bin schon relativ viele CR gefahren und kein einziges Fahrzeug hatte eine Neigung zu Poltergeräuschen aus dem Fahrwerksbereich. Vom Fahrwerk her ist der Touareg - über alle Generationen - ein ruhiges Fahrzeug. Mir wäre jetzt auch kein Fall bekannt, dass sich hier bei uns im Forum schon mal jemand beim CR darüber beklagt hätte.

    Hast du schon mal geprüft, ob unter dem Ladeboden irgendein loses Teil liegt? Auch nicht allzu gewichtige Gegenstände oder lose Teile können am "richtigen Platz" positioniert, erstaunlich massive Geräusche verursachen, die sich dann teilweise im Fahrzeug nach einer ganz anderen vermuteten Ursache anhören.

    Grüße

    Robert

    Servus Stefan,

    zunächst mal herzlich willkommen bei den Touareg-Freunden, auch wenn der Grund deiner Anmeldung wohl eher recht unschön ist.

    Es ist tatsächlich so, dass die Vertragswerkstätten bei Garantiereparaturen ohne die Zustimmung des TSC nicht viel tun können. Lassen sie sich vorab nicht entsprechende Leistungen zur Fehlersuche oder für Ersatzteile, bzw. deren Tausch freigegen, bleiben sie auf den Kosten selbst sitzen.

    Das kann in Fällen wie deinem durchaus enorm nervtötend sein und ja, im Sinne des Kunden ist diese Vorgehensweise nicht unbedingt, weil hier oftmals die Tage und gar Wochen nur so ins Land gehen, wenn es sich um mehrere Mängel oder um ein hartnäckiges Problem handelt. Der Servicegedanke hat sich hier in den letzten Jahren bei der Marke VW (und leider auch bei Audi...) gänzlich in die falsche Richtung bewegt, zumal bei Fahrzeugen dieses Segments.

    Natürlich hast du als Kunde das Recht auf die Lieferung einer mängelfreien Sache. Und sollten sich entsprechende Nachbesserungsversuche so gestalten, dass die Grenze der Zumutbarkeit überschritten wird, dann kannst du letztlich auch vom Kaufvertrag nach vorheriger Fristsetzung zurücktreten.

    Die Frage ist nur, ob sich das lohnt. Das würde ich nur dann bejahen, wenn sich klar abzeichnet, dass keine Lösungen in (zeitlich) überschaubarer Sicht sind, beziehungsweise man mit der Zeit am Auto dann mehr kaputtmacht als repariert. Besser wird so ein Neufahrzeug ja zumeist nicht, wenn allerlei Schrauber daran zugange sind und mit der Zeit diverse Verkleidungen und Bauteile aus- und wieder eingebaut werden. Ich persönlich kann da leider aus kürzlich aktuellem Anlass sozusagen ein Lied davon singen.

    Bei der überschaubaren Auflistung der bei deinem Fahrzeug vorliegenden Mängel würde ich aber klar in Richtung Nachbesserung gehen, zumal es sich um Komponenten handelt, bei denen jetzt nicht das halbe Auto zerlegt werden muss. Ärgerlich ist es natürlich enorm, wenn bei einem Neufahrzeug vom Start weg solches Ungemach auftritt.

    Da du ja scheinbar und absolut verständlicherweise schon etwas angefressen scheinst und das Fahrzeug auch schon eine gewisse Werkstatthistorie erlebt hat, würde ich dem Vertragspartner schriftlich eine Frist zur vollständigen Behebung der Mängel setzen, mit Androhung des Rücktritts vom Kaufvertrag. Da sind in aller Regel 14 Tage üblich und angemessen. Im Zuge eines vernünftigen Umgangs miteinander würde ich das aber vorher persönlich mit dem Serviceleiter absprechen, dass die Grenze der Zumutbarkeit für dich nun erreicht ist und du dir zeitnahe eine Lösung erwartest.

    Grüße

    Robert

    [...] Die Scheiben liegen im Kofferraum....Grenze beim 7P sind 30mm, richtig?

    Servus,

    wenn man jetzt noch wüsste, um welches Fahrzeug es sich handelt? Hierzu machst du ja keine Angaben und auch dein Profil schweigt sich darüber aus.

    Je nach Motorisierung sind verschiedene Bremsanlagen mit eben auch unterschiedlichem Durchmessern und Stärken der Bremsscheiben verbaut. Sollte es sich um das meistverkaufte Modell mit dem V6 TDI handeln, dann gelten die folgenden Angaben in Beitrag #4 hier:

    Tom1960
    31. Dezember 2020 um 11:31

    Grüße

    Robert

    Servus,

    die Goodyear Vector 4 sollen ganz gut sein, auch von der Laufruhe, soweit man mit den Kompromissen leben kann, welche Ganzjahresreifen eben mit sich bringen und wenn dich das pfeilförmige Profildesign nicht stört. Bei deiner Wohnortangabe aber wohl tragbar, in schneereicheren Gebieten würde ich mich eher nicht auf GJR einlassen.

    Bei Reifenfragen besteht halt immer die "Gefahr", dass du bei fünf Antworten auch fünf Meinungen hören wirst. Und die wenigsten werden tatsächlich einen eigenen Vergleich zwischen den zig verschiedenen Modellen auf dem Markt ziehen können. Ich natürlich auch nicht, den Vector 4 bin ich lediglich mal ein paar Tage im Zuge einer Fahrzeuganmietung (Peugeot 3008) gefahren. Leise, Nasshaftung gut, bei Schnee kann ich nichts sagen, aber da sind die GJR gegenüber Winterreifen alle nur überschaubar toll. Mein Reifendealer des Vertrauens präferiert das Modell als "beste Wahl, wenn man unbedingt nen GJR haben will". Leider nicht gerade der billigste Reifen im Vergleich, aber einen Tod muss man immer sterben...

    Grüße

    Robert

    Sorry, ich werde es beachten:saint:. Und Danke dogfather:thumbup:.

    Kein Ding, das war ja nicht speziell an dich gerichtet, wir beobachten das eben in letzter Zeit häufiger mit diesen Verwechslungen und einem zunehmenden Gebrauch der Markierungen via dem @. Übrigens ist mir selber das auch schon passiert :hopelessness:.

    Das @ braucht's aber zumeist nicht, da default im System sowieso eingestellt ist, dass man in einem Fall wie oben benachrichtigt wird. Ich habe euch hier mal die aktuelle Tabelle zur Info kopiert, wie sich das als Vorgabeeinstellung verhält bei den entsprechenden Punkten. Das hier gilt für Neuregistrierungen, aber jeder User kann sich das im Benutzerkontrollzentrum individuell nach seinen Vorlieben einstellen.

    Grüße

    Robert

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Hallo Detlef, Hallo Paul,

    [...]

    (@) Detlef

    [...]

    [@) Paul [...]

    Servus zusammen,

    an der Stelle (für alle gedacht) ein Hinweis zur Verwendung des Zeichens @ in euren Texten: Setzt das bitte mit Bedacht ein und nur wenn es sinnvoll ist!

    Stellt ihr das @ vor einen Nutzernamen, so verknüpft die Forensoftware dies mit selbigem, was euch beim Schreiben aber auch in Echtzeit angezeigt wird. Im Ergebnis erhält der so erwähnte User eine Benachrichtigung darüber.

    Es gibt hier aber eine Fußangel, wie hier oben im Beitrag #5 von Winnie (nur als Beispiel) mal wieder zu sehen ist. Nämlich, dass nicht die Benutzernamen der beiden "Erwähnten" verwendet wurde, sondern deren Vornamen. Statt "Treg623" wurde "Paul" verwendet, an Stelle von "NewDriver" hier "Detlef".

    Was passiert? Nun, da es einen Usernamen "Detlef" gibt, bekommt der nun eine Benachrichtigung zugeschickt über seine Erwähnung und weiß natürlich nicht wie ihm geschieht. "Paul" bleibt nur deshalb vom gleichen Schicksal verschont, weil wir hier keinen Paul mit großem P am Anfang im Forum haben.

    Tipp vom Mod deshalb an der Stelle: Lasst das mit dem @ besser sein, wenn es nicht zwingend nötig erscheint. Je inflationärer das verwendet wird, umso mehr Chaos gibt das - und es ist in den meisten Fällen nicht notwendig, weil ja sowieso jeder in seinem Benutzerkontrollzentrum einstellen kann, ob er eben über neue Nachrichten in "seinen" Themen informiert werden möchte oder eben nicht.

    Denjenigen, die das nicht möchten, zwingt ihr sozusagen dann doch wieder entsprechende Benachrichtigungen auf. Dazu trifft es eben sehr oft die falschen Adressaten, wenn Vornamen mit Usernamen verwechselt werden, oder auch nur ein Buchstabe klein statt groß geschrieben wird (bzw. umgekehrt). Dazu schauen in einem Thema aktive User sowieso meist regelmäßig rein, was sich aber im Bedarfsfall ganz leicht mit einem Mouseover über deren Nutzernamen anzeigen lässt ("Letzte Aktivität:")

    Grüße

    Robert

    P.S.: Im Zitat habe ich die beiden betroffenen User bewusst "entlinkt", damit es nicht nochmals eine Benachrichtigung gibt.

    Servus zusammen,

    zur Ehrenrettung (wenn man das so sagen darf) der VW'schen Konstruktion: Die Drehsteller sind absichtlich so konstruiert, dass sie bei größerer Belastung nachgeben. Das dient dem Insassenschutz, speziell eben bei einem Unfall. In dem Fall an der hinteren Bedieneinheit sind das die Stichworte mittlere Sitzposition auf der Rückbank vs. Schienbeine.

    Macht das Ärgernis natürlich nicht kleiner, wenn sie jemand geschändet hat und dann teurer Ersatz nötig wird, soll aber der Vollständigkeit dennoch erwähnt sein.

    Grüße

    Robert