Moin,
stimmt..... aber das kann trotzdem nicht der Händler erledigen, sondern nur die örtliche Zulassungsbehörde :
im Online-Portal der örtlichen Zulassungsbehörde müssen Sie sich zunächst identifizieren: mit Hilfe Ihres neuen Personalausweises beziehungsweise Ihres elektronischen Aufenthaltstitels. So geht es dann im Falle einer Erstzulassung weiter: Eingabe der Fahrzeug-Identifizierungsnummer FIN und dann des Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – den müssen Sie vorher freilegen. Anschließend brauchen Sie die eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflicht und Kontodaten für den Einzug der Kfz-Steuer.
Jetzt können Sie das nächste freie Kennzeichen auswählen oder ihr reserviertes Wunschkennzeichen angeben. Nach der automatischen Prüfung der Antragsdaten bezahlen Sie mittels ePayment, etwa mit Giropay oder eine Kreditkarte. Welches Zahlungsmittel akzeptiert wird, hängt von der IT der jeweiligen Zulassungsstelle ab.
Nach der Bestätigung aller Eingaben wird der Antrag durch einen Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde geprüft. Dann werden Zulassungsbescheid und -bescheinigungen, Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen mit der Post an Sie verschickt. Nach dem Aufbringen der Plakettenträger auf das Kennzeichen können Sie losfahren.
Gruss,
didi