Beiträge von eddy22

    Ich frage mich nur, da ich ja aus der Schweiz komme, wie weit die ganze Sache gehen kann...


    Manchmal hat's auch Vorteile, aus der Schweiz zu kommen :D Das macht die Sache für den Käufer wesentlich schwieriger, obwohl meines Erachtens die Erfolgschancen eh gegen Null gehen. Also gelassen zurücklehnen und abwarten was passiert. Bevor der Käufer keine Schritte gegen dich einleitet, kannst und brauchst du ohnehin nichts zu unternehmen.

    Viele Grüße,
    Frank

    Was soll ich eurer Meinung nach tun?


    Hallo Omar,

    ich nehme an, dass deine Aussagen der Wahrheit entsprechen und vor allem, dass du die Reifen als Nicht-Gewerblicher verkauft hast. Dann erst einmal ganz locker bleiben! Du hast ja schließlich Fotos von den versendeten Reifen gemacht und könntest ggf. durch das Bildmaterial belegen, dass diese der Artikelbeschreibung entsprachen und du in der Artikelbeschreibung keine Unwahrheiten erzählt hast. Ferner hast du sicherlich nichts vorenthalten oder verschönt.

    Dann hat dir doch sicherlich ein Freund beim Einpacken und anschließendem Versenden der Reifen geholfen, so dass du einen Zeugen hast, der Aussagen kann, dass die Reifen in einem tadellosen Zustand an das Versandunternehmen übergeben wurden. Alleine schafft man das ja fast nicht! Es gibt immer wieder - nennen wir sie mal - interssante Käufer auf dieser Handelsplattform. Mittlerweile wundere ich mich da über gar nichts mehr.

    Bleib locker,
    Frank

    PS. Meines Erachtens könnte er außerdem höchstens zivilrechtlich gegen dich vorgehen :D Und die Schweiz ist juristisch für einen Deutschen ganz schön weit weg!

    Hola a todos los foreros, soy nuevo en el foro y no se ni hablar ni escribir aleman.
    Si hay algun forero q hable español le agradeceria q m contestara, quiero hacer algunas preguntas sobre accesorios


    Hola, pienso que sería casi imposible conseguir respuestas en español. Intentar por favor hacer tus pregunta en inglés o alemán :D

    Recuerdos,
    Frank

    Bundestrojaner: Der Staat als Hacker

    Ein neues Gesetz erlaubt es den Behörden, heimlich die Rechner von Privatpersonen zu durchsuchen. Ein Richter muss dieser Überwachung nicht mehr zustimmen. Das gilt zurzeit für Nordrhein-Westfalen. Doch auch Bundespolitiker fordern eine Überwachung per Trojaner. Wir sagen, was hinter dem neuen Gesetz in NRW steckt, wen es betrifft und wie Sie sich gegen den drohenden Bundestrojaner wehren.

    Hacker und Gauner bekommen Gesellschaft. Denn nun will auch der Staat den Bürgern auf die Festplatte schauen. Dort möchte er alle Daten einsehen: Er will etwa wissen, was in den Dokumenten, Tabellen und Mails steht, ob sich Infos zu Bankkonten und Geldtransfers finden lassen oder welche Websites aufgerufen wurden und werden – um nur ein paar Beispiele zu nennen. Seit Anfang 2007 ist eine solche staatliche Spionage in NRW gesetzlich erlaubt. Wir klären, was hinter dem Gesetz steckt.

    Das Gesetz
    Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen (NRW) hat das Parlament kurz vor Weihnachten noch eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes durchgewinkt, die Anfang 2007 in Kraft getreten ist. Die Folgen: Nun darf der Verfassungsschutz von NRW seinen Bürgern heimlich auf die Festplatte schauen und alle Dateien einsehen.
    Übrigens: Wer denkt: „Was soll’s, ich habe nichts zu verbergen“, möge berücksichtigen, dass die Überwacher auch am PC vorhandene Mikrofone und Webcams einschalten können. So nehmen Sie nicht nur die Dateien auf dem PC, sondern auch den Bürger vor dem PC genau unter die Lupe. Allerdings sind die rechtlichen Voraussetzungen fürs Mithören und -sehen strenger als für die PC-Überwachung.

    Neue Befugnisse für die Behörden
    Die Behörden in NRW dürfen allen Leuten den Rechner ausspionieren, die ins Visier des Verfassungsschutzes geraten. Der Verfassungsschutz wird etwa dann aktiv, wenn ihm Unternehmungen auffallen, die sich gegen die demokratische Grundordnung richten. Dabei nennen viele Politer die Aufgabe, den Staat vor Terroristen zu schützen. Eine Pflicht, die wohl fast alle Bürger gerne erfüllt sehen. Doch tatsächlich überwacht der Verfassungsschutz wesentlich mehr Personenkreise, als die meisten vermuten.
    Der heikelste Punkt am geänderten Verfassungsschutzgesetz von NRW ist sicher, dass es nun wohl teilweise gegen die Bundesverfassung verstößt. Denn zu weitreichend und gleichzeitig zu ungenau beschrieben sind die neuen Rechte der Behörden. Eine Klage gegen die Gesetztes-Novelle ist in Vorbereitung.

    Quelle

    Ich glaube auch gerne, daß der ML als V8 Diesel obejektiv das bessere Auto ist. Nur spricht er mich einfach nicht an - besonders das Heck finde ich einfach bääh. Und dazu noch der Innenraum ala A- bzw. B-Klasse. Die B-Klasse finde ich ja sogar sehr gut (mein Vater hat eine) - nur geht es hier ja wohl um ein deutlich höherwertiges Auto und nicht um einen schnöden PKW.

    Wenn schon DC dann Jeep (sprich Chrysler) :D . Der hat (ähnlich wie der Touareg) wenigstens Charakter.