Steht in der Zulassungsbescheinigung / Fahrzeugschein unter
O.1: Anhängelast über x% Steigung
O.2: Anhängelast bei ungebremsten Anhängern
22: Sonstige: zu O.1: Anhängelast bis x% Steigung
Hab grad bei meinem R5 geschaut.
O.1: 3500
O.2: 750 (ist aber immer so bei ungebremsten, soweit ich weiß)
22: Keine Eintragung für O.1 oder O.2. Nur Anmerkungen zu Achslasten (HA +110 kg bei Anhängerbetrieb)
Insofern sehe ich keine Einschränkung aus Zulassungssicht.
Allerdings gibt es meines Wissens hin und wieder einen deutlichen Unterschied zwischem Möglichem (Technik) und Erlaubtem (Zulassung) - in der Regel aber zu Lasten der Technik, also meist weniger erlaubt als möglich.
Daher kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, daß der T mit Hängern Probleme haben sollte, wenn nicht schon irgendwo eine Macke drin ist...
Ich habe leider meinen noch nicht mit großen Hängern gefahren. Daher kann ich dazu nix sagen. Mehr als 2 t hatte ich noch nicht dran.
Gruß
Thilo