• Hallo Thomas,

    das hat schon mal ein User vor einiger Zeit gemacht. Nutze doch die "Suchen" Funktion, ich habe gerade keine Zeit, da meine Kundschaft schon wartet :D

    Grüße von Stephan :winken:

  • Hi,
    genauso ist es.

    NSW als Tagfahrlicht schalten ist nicht zulässig. Statt den NSW (oder wenn dort nix verbaut ist) Tagfahrlichter einzubauen ist ok, solange sie zugelassen sind und die Kennzeichnung RL (running light) auf den Leuchten aufgedruckt ist. Zudem muss die Schaltvorschrift beachtet werden, Anbringvorschriften sind an dem Platz alle erfüllt.

    Gruss
    Marco

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