Frage zu dieser Reifenkombi?

  • Hi ich wollte fragen ob mir jemand sagen kann ob ich auf meinen T1 Facelift V6 TDI ohne Radhausverbreiterung folgene Reifenkombi eingetragen bekomme?

    10.5x20 ET 43 vorne und hinten mit 275/40 R20 Reifen?

    Im Gutachten stehen die gleichen Auflagen wie bei den 9x20 ET 52 Felgen mit den oben genannten Reifen aber eine ABE besitzen und nicht eingetragen werden müssen.
    Daher die Frage ist bei der breiteren Felgenkombi mit Problemen beim Tüv zu rechnen?

    Gruß Marcel

  • 10.5x20 ET 43 vorne und hinten mit 275/40 R20 Reifen?

    Im Gutachten stehen die gleichen Auflagen wie bei den 9x20 ET 52 Felgen mit den oben genannten Reifen aber eine ABE besitzen und nicht eingetragen werden müssen.
    Daher die Frage ist bei der breiteren Felgenkombi mit Problemen beim Tüv zu rechnen?

    Hallo Marcel,

    wenn das im Gutachten so steht - kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen ... :denker:

    Grüße von Stephan :winken:

  • Es geht ja drum ob man die breitere Felgenkombi ohne Verbreiterung beim Tüv eingetragen bekommt oder ob sie zu weit nach aussen stehn?

    Hallo Marcel,

    und auch das mus im Gutachten stehen. Liegt dir das Papier im Original denn vor :denker:

    Grüße von Stephan :winken:

  • Ja liegt mir vor. Doch wie ich bereits gesagt gabe wegen der Verbreiterung das steht bei den jetzigen 9x20 Felgen auch drinnen. Doch diese sind ja da original Breite nicht von nöten. Und bei den 10.5x20 steht es gleiche drin wegen der Verbreiterung. Verstehst du jetzt was uch meine?

  • […] das steht bei den jetzigen 9x20 Felgen auch drinnen. Doch diese sind ja da original Breite nicht von nöten. […]

    Hallo Marcel,

    wer sagt denn, dass die Verbreiterung bei 9x20 Felgen und original Bereifung nicht notwendig sind. Schliesslich hängt das auch von der ET ab und kann dafür sorgen, dass die Räder deutlich weiter außen stehen und somit die Abdeckung unter dem Kotflügel nicht mehr gewährleistet ist. Wenn im Gutachten steht, dass die Verbreiterung notwendig ist, dann verlangt das auch der TÜV bzw. erlischt eben die Betriebserlaubnis bei nicht eingehaltener Auflagen.

    Grüße von Stephan :winken:

  • Also bei meine 9x20 Felgen haben eine ET von 52 und die Original Omanyt Frlgen haben ET 60. und meine jetzigen Felgen stehen weit im Radkasten. Daher sind diese Verbreiterungen auch vom Tüv nicht relevant. Es geht mir ob jemand hier 10.5x20 fährt und ob man hier was tun musste wegen den Verbreiterungen?

  • Hast du die Felgen mal verglichen? Die 10,5J20-Felgen stehen im Vergleich zu den 9J20-Felgen mit ET53 um fast 3cm weiter draußen. Ich kann mir bei besten Will nicht vorstellen, dass die ohne Verbreiterungen am Fahrzeug zugelassen werden, von daher wirst du da weder dem TÜV noch den Veränderungen am Radhaus nicht umhin kommen.

    MfG

    Hannes

  • Hallo,
    ich möchte für mein Touareg 7L facelift , Royal GT20 22 Zoll Felgen kaufen,
    Laut Gutachten darf man nur die Reifengrösse 265 35 22 montieren , würde aber gerne 295 30 22 draufmachen.
    Kann mir jemand was genaues dazu sagen?
    mfg
    Marcus

  • Servus!

    ich habe 295/30 R22 im Sommer drauf . Aber auf Tomason, und da stehen sie im Gutachten.
    Bei uns in Österreich bräuchte man eine Unbedenklichkeitserklärung eines Ziviltechnikers für eine legale
    Eintragung .

    Schöne Grüße!