US Anhängerkupplung

  • Hallo zusammen,

    gibt es hier nach so langer Zeit neue Informationen Bezüglich einer Erlaubnis in Deutschland?

    Ich würde liebend gerne eine vierkant AHK in meinem 7l verbauen lassen.

    Viele Grüße

  • Hallo Andy,

    ich kann was ziemlich aktuelles beitragen - bin aber noch nicht ganz fertig:

    Ich habe mir eine US AHK für meinen 7L besorgt. Diese hat einen 2 inch Receiver und darf 550 lbs (250 kg) Stützlast tragen. Das ist für mich wichtig, da ich damit meine Crossmoppeds transportiere (einzeln). Die AHK selbst war dabei nicht das Problem. Ich habe im Vorfeld mit der örtlichen Dekra gesprochen und diese dann mittels einer Einzelabnahme eintragen lassen. Ein Gutachten über die AHK bekommt man bei Westfalia.

    Das eigentliche Problem liegt in der Plattform bzw. den Anbauteilen. Das Plattformsystem ist bei den Prüforganisationen weitestgehend unbekannt. Ich habe auch bisher keine Möglichkeit gefunden dieses einzeln mit ca. 150kg Nutzlast eintragen zu lassen. Der Hintergrund hierfür liegt in der Physik - die Stützlast liegt senkrecht auf der Kugel. Die Plattform hat aber eine Hebelwirkung. Demzufolge wirken da nicht nur 150 Kg sondern auch ein Moment auf die AHK bzw. den Receiver. Und diese Kraft mögen die Prüforganisationen nicht. Dort ist aber auch eine rechtliche Lücke vorhanden. Je nach Interpretation ist die Plattform kein Fahrzeugteil (Ein Fahhradträger ist ja auch kein Fahrzeugteil). Man kann die Plattform samt Mopped demzufolge auch als Ladung betrachten. Für die Ladungssicherung ist man selbst verantwortlich. Blöd nur, wenn dann mal wirklich etwas passiert und ein Gutachter diese Ansicht nicht teilt. Ich habe mir eine recht schmale Plattform (um das Moment gering zu halten) mit Rücklichtern und Nummernschild mit 2,5 inch Receiver aus UK gekauft. Diese hat ein E1 bzw ECE Kennzeichnung. An und für sich ist das Ding wie also wie ein Fahrradträger. In der Typgenehmigung stehen 400 lbs Traglast. Zusätzlich sichere ich diese Ladung noch mit 2 zusätzlichen Gurten an den Dachträgern. Eine Kontrolle durch die Rennleitung hatte ich bisher noch nicht. Ich bin aber noch mit der örtlichen Prüforganisation im Gepräch um eine Einzelabnahme für die Plattform zu bekommen.

    Gruß Peter

  • Hi Peter,

    vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort. Werde da wohl noch etwas warten, bis es weitere Informationen gibt.

    Werde wenn ich Zeit habe mal eine kurze Reise zum TÜV in Grafenwöhr machen und dort mal fragen. Mit der US Base im Ort könnten die ja evtl schön mehrfach Berührung Mit dem System gemacht haben.

    Mfg

  • Hallo zusammen,

    gute Nachrichten von mir. Habe eben mit einem TÜV-Prüfer gesprochen und der meinte, solange am Receiver eine ECE Kennzeichnung vorhanden ist, darf man sich das Teil anbauen und benutzen ohne weitere Prüfung. Einschübe müssen ebenfalls eine ECE Kennzeichnung haben, damit auch dieses Teil dann legal ist.

    Jetzt werde ich mich dann mal auf die Suche machen müssen, woher ich diese Teile (Receiver zuerst) bekomme.

  • Hallo Andy,

    bei mir ist das ja schon etwas her. Ich habe keine weiteren Maßnahmen nach o.g. Beitrag durchgeführt. Meine Einschübe sind aus UK, dort gibt (gab) es einige mit ECE Kennzeichen. Wie das derzeit aussieht weiß ich allerding nicht. Danke für den Feedback, wie es dein Prüfer sieht. Das scheint ein Thema zu sein mit dem die Prüforganisationen nicht so häufig zu tun haben.

    Gruß Peter