Beginnzeitpunkt für Sachmängelhaftung

  • Servus beinand,

    Ausgangssituation:
    Ich hab mir letzten September bei einem Mercedeshändler einen gebrauchten V10 gekauft. Während der ersten 6 Monate hatte er ein technisches Problem, das ich zunächst in einer VW-Werkstatt beheben ließ (dachte ich zumindest). Da dieser eine Werkstattaufenthalt das Problem aber nicht behoben hatte, und ein zweiter Besuch dort rausbrachte, daß es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um ein Problem mit den Turbolader handelt, bin ich zu dem MercedesHändler gegangen, wo ich den Wagen gekauft hab. Die haben dann selbst noch mal nachgeschaut und zu guter Letzt auch die Turbolader getauscht, vielmehr bei einer VW-Niederlassung tauschen lassen.
    Aus meiner Sicht ein klarer Fall von Sachmängelhaftung, d.h. dafür muß das verkaufende Autohaus geradestehen. Schließlich hab ich den Wagen noch vor Ablauf der gesetzlich festgeschriebenen 6 Monate dort hingestellt.
    Nun wollen die mich davon überzeugen, daß ich da einen Teil davon zahlen soll, auch mit dem Argument, daß der Fehler ja schon früher aufgetreten sei, und deswegen die 6 Monate ja auch schon früher abgelaufen seien.

    Konkrete Fragen:
    Stimmt es, wenn ich annehme, daß die Frist für mich mit der Übergabe des Wagens beginnt?
    Stimmt es auch, daß ich da keinerlei finanzielle Verpflichtungen habe, eben weil ich der Überzeugung bin, daß hier das Thema Sachmängelhaftung greift?

    Danke vorab,


    Martl

  • So ganz verstehe ich das Argument des Händlers nicht. Warum genau sollten die 6 Monate schon früher abgelaufen sein?
    Kannst du mal die konkreten Daten durchgeben:

    • Datum des Kaufvertrags
    • Datum der Übernahme
    • Datum der ersten Reklamation
    • Datum der 2. Reklamation

    Gruß,

    Frank

  • Hallo Frank,

    verstehen tu ich das auch nicht, ich vermute aber, daß er versuchen will, einen Teil der doch erheblichen Kosten auf mich abzuwälzen. Er hat ja auch schon die Garantiefirma dazu genötigt, sich an den Kosten zu beteiligen, obwohl die explizit darauf hinweisen, daß gechipte Fahrzeuge von der Garantie ausgenommen sind.
    Ich wollt mich lediglich versichern, daß meine Annahmen richtig sind. Da ich im Moment noch in der Nähe von Gütersloh rumtobe (d.h. arbeite) werd ich erst am Wochenende die gewünschten Daten zur Verfügung haben. Ich stell sie dann rein.

    Gruß und Danke

    Martl

  • Hallo Martl,

    also: warum sechs Monate? Die gesetzliche Gewährleistung beträgt 2 Jahre und kann max auf ein Jahr bei Gebrauchtwagen verkürzt werden, wird sie meistens auch. Also nicht 6, sondern 12 Monate.

    Die Gewährleistung beginnt mit Übergabe des Fahrzeuges an Dich.

    Sechs Monate haben eine andere Bedeutung: Wenn Du den Wagen nicht gewerblich gekauft hast, sondern als Verbraucher, gilt innerhalb der ersten sechs Monate eine sog. Beweislastumkehr. Im Normalfall mußt Du beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Tritt der Mangel aber innerhalb der ersten sechs Monate auf, wird vermutet, dass der Mangel von Anfang an da war. Der Verkäufer müßte Dir dann beweisen, dass der Wagen bei Übergabe OK war und der Mangel erst später entstanden ist.

    § 476
    BeweislastumkehrZeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.



    Wenn der Zustand also in den ersten sechs Monaten aufgetreten ist, ist der Händler am Zug. Jetzt kannst Du Dich natürlich mit ihm streiten, ob der Mangel von vornherein da war oder nicht. Du kannst Dich aber auch einigen, das ist das, was der Händler versucht. Allerdings hättest Du beim Streit wohl die besseren Chancen. Der Bundesgerichtshof hat erst vor wenigen Tagen entschieden, dass bei einem Gebrauchtwagen, der mit rund 180 tkm Laufleistung verkauft wird und bei dem nach zwei Monaten die Zylinderkopfdichtung kaputt geht, vermutet wird, dass dieser Mangel schon bei Übergabe vorlag. Und was noch besser ist: Das ist ein Mangel, und nicht etwa ein normaler Zustand bei eine solch alten Auto.
    Anders ist es in der Regel bei technischen Aussetzern (z.B. Einspritzpumpe gibt nach vier Monaten den Geist auf). Da gibt es nur zwei Zustände: Entweder heil, oder kaputt. Da sagt ein Sachverständiger in der Regel, die war bei Übergabe des Fahrzeuges i.O.

    Soweit erst einmal.

    Gruß Patrick

    P.S. Trust me, I`m a lawyer....

  • Hallo Patrick,

    okay, das Ding mit der Beweislastumkehr hab ich begriffen (von wegen 6 Monate-Frist). Situation ist die:
    Der Typ will mit mir einen Gesprächstermin, und ich wär da gern gut vorbereitet, damit der mir nicht mit irgendwelchen Argumenten eine Zahlungsverpflichtung einredet.

    Problematisch könnte eventuell sein, daß ich das Auto auf meine Firma (GmbH in der IT-Branche) gekauft hab, somit wohl nicht dem rechtlichen "Verbraucher" entspreche. Damit könnte versuchen, von mir den Beweis zu verlangen, daß der Schaden schon bei der Übergabe bestand.
    Geschichte des Fahzeugs: Der Vorbesitzer hatte schon mal die Turbos tauschen müssen, was aber das Autohaus, wo ich den Wagen gekauft hab, auch erst im Nachhinein rausbekommen hat.
    Bei mir hat sich das folgendermaßen bemerkbar gemacht, daß der Wagen einfach auf das Notlaufprogramm umgeschaltet hat, und nur noch seeeeehr behäbig vorangekommen ist. Erster Tip vom Autohaus: Einfach abstellen, ein bisserl warten, und dann gehts wieder. Das bisserl warten dauerte dann mehr als 5 Minuten (was auf der Autobahn schon manchmal blöd ist).
    Zweiter Versuch bei einer VW-Werkstatt: Irgendwelche korrodierten Kontakte wurden wieder "entkorrodiert". Half auch nix. Als mein Dicker wieder auf Notlauf umgeschaltet hat, bin ich wieder zur VW-Werktstatt, die die Kontakte gereinigt hat, und die haben nach Rückfrage (entweder beim Konzern oder bei Abt) rausgefunden, daß das die Anzeichen dafür sind, daß die Turbos im Eimer sind.
    Also: Zurück zum verkaufenden Autohaus (eine Mercedes-Laden) und entsprechend bemängelt. Die haben das Auto dann nochmal bei einer VW-Niederlassung untersuchen lassen, welche den Verdacht bestätigt hat. Also wurden die Turbos getauscht, und nach drei Wochen hatte ich meinen Dicken wieder.
    Letztlich gehts jetzt darum, wer die Kosten für diese Reparatur übernehmen soll, und ich seh nicht so ganz ein, wieso ich mich da in irgendeiner Weise beteiligen soll.

    Gruß

    Martl