Servus beinand,
Ausgangssituation:
Ich hab mir letzten September bei einem Mercedeshändler einen gebrauchten V10 gekauft. Während der ersten 6 Monate hatte er ein technisches Problem, das ich zunächst in einer VW-Werkstatt beheben ließ (dachte ich zumindest). Da dieser eine Werkstattaufenthalt das Problem aber nicht behoben hatte, und ein zweiter Besuch dort rausbrachte, daß es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um ein Problem mit den Turbolader handelt, bin ich zu dem MercedesHändler gegangen, wo ich den Wagen gekauft hab. Die haben dann selbst noch mal nachgeschaut und zu guter Letzt auch die Turbolader getauscht, vielmehr bei einer VW-Niederlassung tauschen lassen.
Aus meiner Sicht ein klarer Fall von Sachmängelhaftung, d.h. dafür muß das verkaufende Autohaus geradestehen. Schließlich hab ich den Wagen noch vor Ablauf der gesetzlich festgeschriebenen 6 Monate dort hingestellt.
Nun wollen die mich davon überzeugen, daß ich da einen Teil davon zahlen soll, auch mit dem Argument, daß der Fehler ja schon früher aufgetreten sei, und deswegen die 6 Monate ja auch schon früher abgelaufen seien.
Konkrete Fragen:
Stimmt es, wenn ich annehme, daß die Frist für mich mit der Übergabe des Wagens beginnt?
Stimmt es auch, daß ich da keinerlei finanzielle Verpflichtungen habe, eben weil ich der Überzeugung bin, daß hier das Thema Sachmängelhaftung greift?
Danke vorab,
Martl