Servus,
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juma deinen alten Thread mit den EWG-Übereinstimmungsdingsbumms habe ich gefunden 😔. Gibt's dazu neue Erkenntnisse?
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was für "neue Erkenntnisse" soll es denn bei einem 22 Jahre alten Auto und dessen ebenso alten EWG-Übereinstimmungserklärung geben?
Deine bezeichnete Kombination ist von Volkswagen nicht freigegeben. Ansonsten wäre sie ja auf dem CoC-Papier zu finden ![]()
Wenn du sie eintragen lassen möchtest, bist du bei einem öffentlich beliehenen Unternehmen wie der GTÜ oder TÜV und wie sie alle heißen, an der richtigen Stelle. Der zuständige Prüfer muss halt wollen...![]()