Einzige Gegenargumente wären, dass die Batterie einen Zellschluss hat (dann fehlen eben immer rund 2,3 Volt, egal was man macht) oder aber eine interne elektrische Unterbrechung vorliegt. In letzterem Fall kann das Fahrzeug dann zwar durchaus fremdgestartet werden, aber da der "Spannungspuffer Batterie" fehlt, ist ein Betrieb des Fahrzeugs unzulässig, hier können teure Schäden an Steuergeräten die unschöne Folge sein.
Hallo Robert,
danke für die Erläuterung. Ich finde es klasse, wie man hier immer wieder dazu lernt.
Grüße Paul