Das hat mir mein TÜV-Sachverständiger so versichert...
Dann würde ich den mal gepflegt an die Ohren hauen.
Es mag sein, daß das Gesetz das irgendwo mal in einem Nebensatz so formuliert (was ich übrigens nicht glaube), aber die Versicherungen kennen sich da 100pro besser aus.
Deswegen bist Du versicherungstechnisch schom Am A...., wenn auch nur der Verdacht auftaucht, daß Du nicht zugelassene Teile verbaut hast.
Es gibt die verrücktesten Fälle, wo die Versicherungen Leistungen verweigert haben, weil irgendein vollkommen sinnfreies Teil keine E-Nummer und der Fahrer keine ABE dabei hatte.
Insofern wäre ich lieber dreimal vorsichtig und würde jeden Mist, bei dem ich nicht sicher bin, vom TÜV eintragen lassen.
Wenn Dein TÜV-Mann kein Problem mit dem Teil hat, dürfte er auch eine Eintragung nicht ablehnen.
Das mag zwar sinnlos erscheinen, aber bei der aktuellen Praxis der Versicherungen kann man gar nicht vorsichtig genug sein.
Gruß
Thilo