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4x4 Abenteuer auf 5 Kontinenten

Totalschaden?

  • tomato
  • 5. Juni 2012 um 18:13
  • tomato
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    Luzern, Schweiz
    • 5. Juni 2012 um 18:13
    • #1

    Hallo zusammen!

    Das Wichtigste mal vorne weg: allen Unfallbeteiligen geht es gut, keine Verletzten :)...

    Ich hatte am Sonntag etwas "konzerninternen Feindkontakt". Grober Ablauf: 3-spurige Autobahn, auf den linken beiden Spuren war Stau. Die rechte Spur (meine) führt wo anders hin und war frei, bis ca. 10m vor mir ein Golf ausscherte... ich war mit ca. 60km/h unterwegs und konnte leider nicht mehr bremsen.

    Nun muss ich mal mit der Versicherung sehen, was mit meinem Dicken passiert.
    Es ist ein 2003 3.2V6 mit 140 tkm. Meiner groben Einschätzung nach könnte das ein wirtschaftlicher Totalschaden sein. Was meint ihr?

    Dateien

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  • markus.eschbach
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    • 5. Juni 2012 um 18:41
    • #2
    Zitat von tomato

    Hallo zusammen!

    Meiner groben Einschätzung nach könnte das ein wirtschaftlicher Totalschaden sein. Was meint ihr?

    Hallo Tomato,
    Erst mal gut das alle o.k. Sind! Die paar Kratzer lassen sich doch weg Polieren :cool:

    Die 60 km/h würde ich evtl. mal nicht mitteilen, könnte sonst Verweigerungshaltung bei der Versicherung geben...

    LG
    Markus...

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  • Sittingbull
    Gast
    • 5. Juni 2012 um 18:51
    • #3

    Hallo tomato,

    das ist natürlich so schwer zu beurteilen, aber sicherlich wird die Reparatur einen 5-stelligen Betrag kosten. Generell wird dich wohl eine Teilschuld treffen, wenn sie diese Situation eingehend prüfen. Hauptsache, niemand ist körperlich zu schaden gekommen.

    Grüße von Stephan :winken:

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  • tomato
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    Luzern, Schweiz
    • 5. Juni 2012 um 19:11
    • #4
    Zitat

    Die paar Kratzer lassen sich doch weg Polieren :cool:

    Hallo Markus! Na, dann gib mir doch bitte mal an, wo man solche NASA-Politur bekommt... ich gehe mal davon aus, dass die vom selben Händler kommt wie dieser ominöse Lackstift ausm TV..?

    Die Geschwindgkeit steht auch im Polzeirapport, erlaubt wären sogar 100km/h!!!

    Gruss Tomato

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  • T-Bone Shifter
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    • 5. Juni 2012 um 21:05
    • #5
    Zitat von tomato

    Hallo Markus! Na, dann gib mir doch bitte mal an, wo man solche NASA-Politur bekommt... ich gehe mal davon aus, dass die vom selben Händler kommt wie dieser ominöse Lackstift ausm TV..?

    Die Geschwindgkeit steht auch im Polzeirapport, erlaubt wären sogar 100km/h!!!

    Gruss Tomato


    Hi!


    Gut das niemanden etwas passiert ist, aber in Deutschland ist es z.B. so das man auf der rechten Spur im Stau mit max. 40 km/h vorbeifahren darf :denker:
    Wenn es so in der schweiz auch ist, sieht es nicht gut für dich aus!


    LG
    Manu

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  • FrankS
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    • 5. Juni 2012 um 21:28
    • #6
    Zitat von T-Bone Shifter

    ...in Deutschland ist es z.B. so das man auf der rechten Spur im Stau mit max. 40 km/h vorbeifahren darf...

    ja, aber er schreibt ja

    Zitat von tomato

    ...Die rechte Spur (meine) führt wo anders hin und war frei...

    ...und da ist es (auch?) in Deutschland so, dass man ab Beginn der dicken Balken, die die abgehende Fahrbahn von den in die andere Richtung führerenden abtrennen, rechts schneller als links fahren darf. Eine generelle Geschwindigkeitseinschränkung gibt es dabei nicht. Ob bei Stau auf der Geradeausfahrbahn die dafür geltende Regel Priorität hat weiß ich nicht.

    Gruss

    frank

    • Zitieren
  • macko
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    • 5. Juni 2012 um 23:08
    • #7

    Hallo zusammen,
    die Frage ist doch die, ob eine Blockmarkierung (dicke Balken ;)) vorhanden war. Falls ja, kannst Du rechts auch am Verkehr auf der "Hauptfahrbahn" vorbeifahren.
    Sollte noch keine Blockmarkierung vorhanden gewesen sein, darf im Falle von zähfließendem Verkehr (60 km/h) rechts auch schneller als links gefahren werden (max. 80 km/h). Den Fahrstreifenwechsel hat immerhin der Unfallgegner durchgeführt, weswegen
    Tomato hier aller Voraussicht nach nicht als 01, sprich Unfallverursacher geführt werden dürfte. Ohne den Fahrstreifenwechsel wäre es nicht zum Unfall gekommen.

    Aber eigentlich war das gar nicht seine Fragestellung...:cool:

    Grüsse
    Marco

    7L GP V6TDI ** sold **
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    Slowakische Frau --> Slowakisches Auto!🇸🇰 :)

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  • Jekyll & Hyde
    Auszubildender
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    S-H
    • 6. Juni 2012 um 09:02
    • #8

    Hallo,

    um die schuld Frage gehts doch nicht. Das wird bestimmt über einen Anwalt laufen müssen. Und vor Gericht recht haben und recht bekommen, ist nicht immer das gleiche.

    Ich weiß nicht wie die Autos in der Schweiz gehandelt werden, bei uns ist Dein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden.

    Gruß und einen guten Anwalt,

    Sönke

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  • tomato
    Geselle
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    Luzern, Schweiz
    • 14. Juni 2012 um 15:16
    • #9

    Hallo allerseits!

    habe zwischenzeitlich von der Versicherung Bescheid bekommen: Grenzfall... ich konnte auswählen, ob ich den Schaden machen lassen will oder das Auto als Totalschaden abgeben möchte. Da ich wohl an diesem Auto nie mehr so viel Freude gehabt hätte wie vor dem Unfall habe ich mich dann halt für den Totalschaden entschieden.
    Schade zwar, nachdem ich gut 2 Jahre immer wieder was am Dicken gemacht habe und er erst seit ca. 2 Monaten so war, wie ich mir das immer vorgestellt hatte...

    Habe zum Glück auf dem Occasions-Markt relativ schnell was tolles neues gefunden: einen V10, EZ 10.2008, aber Modell 2009 mit ziemlich allem drin... hoffe mal, dass der dann nicht allzu oft zum :D muss...

    • Zitieren
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