1. Inspektion / Intervall Service (30.000 km) beim RS Q8, die Kosten und wann es soweit war.

  • Servus zusammen,

    analog zum gleichen Thema bezüglich meines verflossenen VW Touareg V8 TDI, möchte ich euch auch hier zu meinem jetzigen Fahrzeug (RS Q8) ein paar Infos zu den Kosten und den Zeitpunkten der ersten Wartung bzw. dem ersten Ölwechsel liefern.

    Bezüglich der relativ geringen Kilometerleistung bis zum ersten Ölwechsel ist zu sagen, dass ich leider, seit ich das Auto fahre, sehr viel Kurzstreckenanteil dabei habe. Das liegt daran, dass ich fast täglich lediglich 6 km einfach zurücklegen muss und nach getaner Arbeit eben auch nur wieder 6 km zurück. Das macht sich dann eben beim flexiblen Ölwechselintervall ungünstig bemerkbar. Allerdings habe ich in den nun gut zwei Jahren keinerlei Probleme mit einer wundersamen Ölvermehrung oder sonstigen kurzstreckenbedingten Lästigkeiten.

    Eigentlich sollte ich ja jetzt, entsprechend den sonst bei mir üblichen 20.000 km Laufleistung im Jahr, rund 40.000 km auf der Uhr stehen haben. Da hat mir aber die letzten beiden Jahren der Job einen Strich durch die Rechnung gemacht, so dass ich zum heutigen Tag lediglich 24.370 km zurücklegen konnte, was ziemlich schade ist.

    Aber nun zu den Fakten. Frisches Öl wünschte sich mein Auto bei 21.639 km im November 2025. Das erledigte ATU in Moosburg, wobei man das passende Öl (0W-40, VW 511.00/Porsche C40) nicht über die eigene Organisation beziehen konnte. Ich bestellte es daher nach Absprache mit dem Niederlassungsleiter selber (rund 120 Euro für zwei 5-l-Kanister Mobil 1 ESP X4 0W-40, 5L) und durfte es mitbringen.

    Der Ölservice selbst bei ATU kostete dann, inkl, MANN Ölfilter und neuer Ablassschraube, EUR 77,42. Und, das muss ich erwähnen, das wurde perfekt erledigt. Es blieb etwa 1 l Öl übrig, dies wurde im blitzblank geputzten Kanister im Laderaum, gesichert mit dem Gepäckspanngurt wieder mitgegeben und auch die flexible Serviceintervallanzeige wurde korrekt zurückgesetzt. Das Fahrzeug tadellos ohne Fingerabdrücke am Infotainment etc. übergeben. Das hätte ich so nicht erwartet.

    Die erste Wartung wird - wie beim Touareg auch - nach 30.000 km oder 24 Monaten fällig, je nachdem, was zuerst eintritt. Das wurde bei mir dann aufgrund der wenigen gefahrenen Kilometer nach 24 Monaten bzw. besagten 24.370 km fällig. Die Inspektion ließ ich in meiner bewährten freien Werkstatt durchführen, welche Zugriff auf die original Audi Wartungspläne hat und auch exakt danach arbeitet. Ebenso bekommt man das ansonsten von der Audi Vertragswerkstatt gewohnte Wartungsprotokoll und auch die Garantie bleibt erhalten.

    Hierfür wurden lediglich EUR 221,24 Euro fällig, die Bremsflüssigkeit als Material bereits inklusive. Selber erledigt hatte ich vorab:

    - Austausch Innenraumluftfilter (wechsle ich alle 12 Monate)
    - Scheibenwaschflüssigkeit aufgefüllt

    Kostenlos nachgekippt wurde noch eine Tasse voll Frostschutz für die Kühlerflüssigkeit, welche ab Werk schon etwas unter der Minimum-Markierung stand. Dies allerdings ist meinem mehr oder minder freundlichen Audi-Dealer in den ganzen zwei Jahren und auch seinerzeit bei der Auslieferung nicht aufgefallen, obwohl der Behälter direkt im Sichtfeld liegt. Da wird eben solange nichts gemacht, bis es hierfür einen schriftlichen Arbeitsauftrag gibt. Man muss sich hier, speziell in dieser Preisklasse, leider nur noch wundern über diese Servicewüste. Und das ist letztlich auch genau der Grund, weshalb ich nicht mehr bereit bin, den mehrfachen Preis für ein und dieselbe (bzw. leider ja noch schlechtere) Dienstleistung zu bezahlen.

    Sieht man jetzt mal von wirklich teuren Verschleissteilen wie zum Beispiel der großen Bremsanlage ab, so bewegt sich auch dieses Fahrzeug bei den reinen Wartungskosten in einem absolut akzeptablen Rahmen.

    Hier noch zur Info für euch das Wartungsprotokoll und die Rechnung zur 1. Inspektion

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    Grüße

    Robert

  • Servus,

    das trifft, auch für Leasingfahrzeuge, schon länger nicht mehr zu. Nach EU-Recht bleibt die Garantie erhalten, wenn die Arbeiten gemäß Herstellervorschrift durchgeführt werden. (Was in meinem Fall selbstverständlich der Fall war). Da hat der Kunde mittlerweile die freie Wahl, es sei denn, im Leasingvertrag ist explizit eine Werkstattbindung vereinbart. Natürlich kann dies bei zusätzlich ins Leasing eingebundenen Leistungen wie "Wartung & Verschleiß" ebenfalls der Fall sein, wobei es hier dann ja eh egal ist, da diese Kosten für die Vertragswerkstatt bereits in der Leasingrate mit eingebunden sind.

    Auch bei freiwilligen Leistungen, zum Beispiel Kulanz und Mobilitätsgarantie, sieht das meist anders aus. Das wird gerne an eine lückenlose Servicehistorie in den Vertragswerkstätten gebunden, was aus meiner Sicht auch durchaus verständlich ist. Beim geschäftlichen Leasing über 36 Monate, samt dem dritten Jahr Anschlussgarantie, sehe ich die Faktoren Kulanz und Mobilitätsgarantie aber in meinem Fall als ziemlich bis völlig irrelevant an.

    Grüße

    Robert

  • ich zitiere aus meinem Leasingvertrag


    Fällige Wartungsarbeiten hat der Leasingnehmer pünktlich, erforderliche Repa-

    raturen unverzüglich durch einen vom Hersteller anerkannten Betrieb ausführen

    zu lassen. Dies gilt auch für Schäden an der Kilometeranzeige. In diesem Fall

    hat der Leasingnehmer dem Leasinggeber eine Kopie der Reparaturrechnung

    mit dem Vermerk des Kilometerstandes einzureichen. In Notfällen können, falls

    die Hilfe eines vom Hersteller anerkannten Betriebes nicht oder nur unter

    unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar ist, Reparaturen in einem anderen Kfz-

    Reparaturbetrieb, der die Gewähr für sorgfältige handwerksmäßige Arbeit bietet,

    durchgeführt werden.

  • Mal bitte nicht aus dem Zusammenhang reißen: Der zitierte Absatz gehört zum Punkt "Umfang der vom Leasinggeber zu erbringenden Dienstleistungen" und bezieht sich, bitte hier genau lesen, auf Reparaturarbeiten, nicht etwa auf Wartungsarbeiten.

    Diese Formulierungen finden sich auch 1:1 bei VW-Leasingverträgen, ganz einfach deshalb, weil die Audi-Leasing eine "Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH" ist.

    Einige meiner früheren Touareg wurden übrigens ebenfalls zum Teil in freien Werkstätten gewartet, beim V6 TDI auch ein Schaden, verursacht durch eine wildgewordene Dame auf dem Parkplatz repariert. Bei allen Fahrzeugen wurden bei den Rückgaben die Wartungsnachweise anstandslos anerkannt, ebenso gab es keinen Anstoß bei der Reparatur.

    Du siehst es ja auch selber bei der schwammigen Formulierung selbst zum Kilometerzähler, man möchte das nicht, hier sogar aus absolut nachvollziehbaren Gründen..., kann es aber auch nicht verbieten. (Aber es zumindest doch mal vorsichtig probieren...)

    Mein Beitrag soll ja nun nicht eine Diskussion über spitzfindige Formulierungen in Leasingverträgen auslösen, sondern hat lediglich informativen Charakter, mit welchen Kosten beim Ölwechsel und bei der 1. Inspektion bei besagtem Fahrzeug in einer freien Werkstatt in etwa zu rechnen ist. Es bleibt selbstverständlich jedem unbenommen, sich für seine VW- oder Audi-Vertragswerkstatt zu entscheiden, oder aber Wartungsarbeiten in einer freien Werkstatt durchführen zu lassen. Letzteres ist in jedem Fall zulässig, solange eben die originalen Arbeitsvorschriften und der vorgeschriebene Inspektionsumfang des Herstellers eingehalten werden. In "meinem" Fall leicht erkennbar an der Liste mit den durchgeführten Punkten, welche im Umfang exakt der Herstellervorgabe entspricht. Und das ist nun mal schon seit längerer Zeit geltendes EU-Recht, da kann sich ein Hersteller noch so winden und spreizen, ohne entsprechende Zusatzvereinbarung ("Werkstattbindung", so wie bei Versicherungen gegen Beitragsnachlass) ist das unerheblich.

    Aber jeder wie er mag, ich mache das ja auch mal so mal so, das soll keine Empfehlung im Grundsatz darstellen.

    Grüße

    Robert