ich zitiere aus meinem Leasingvertrag
Fällige Wartungsarbeiten hat der Leasingnehmer pünktlich, erforderliche Repa-
raturen unverzüglich durch einen vom Hersteller anerkannten Betrieb ausführen
zu lassen. Dies gilt auch für Schäden an der Kilometeranzeige. In diesem Fall
hat der Leasingnehmer dem Leasinggeber eine Kopie der Reparaturrechnung
mit dem Vermerk des Kilometerstandes einzureichen. In Notfällen können, falls
die Hilfe eines vom Hersteller anerkannten Betriebes nicht oder nur unter
unzumutbaren Schwierigkeiten erreichbar ist, Reparaturen in einem anderen Kfz-
Reparaturbetrieb, der die Gewähr für sorgfältige handwerksmäßige Arbeit bietet,
durchgeführt werden.