Bevor du da jetzt selber Komponenten tauschst, die du - mutmaßlich ohne VCDS oder ein anderes Diagnosetool ausgerüstet - sowieso nicht korrekt handhaben kannst*, würde ich da nicht endlos Geld und Zeit investieren für Dinge, die scheinbar andere nicht richtig gemacht haben.
*[...] Nach dem Einbau eines neuen Leistungsmoduls für Scheinwerfer muss das Steuergerät für Kurvenlicht und Leuchtweitenregelung - J745- codiert werden und anschließend die Grundeinstellung der Scheinwerfer durchgeführt werden [...] Quelle: Volkswagen AG, Reparaturleitfaden Elektrische Anlage, Touareg 2010 - 2015.
Die Aussage deiner Werkstatt, dass der Ausfall eines nagelneuen Xenonbrenners nach drei Wochen nicht unter die Gewährleistung fällt, sehe ich äußerst kritisch. Das ginge bei einer normalen Glühlampe durchaus noch an, wobei auch hier eine halbwegs kundenorientierte Werkstatt diese ohne mit der Wimper zu zucken natürlich tauschen würde. Einen Frühausfall eines - ja nicht ganz so billigen - Xenonbrenners kann die Werkstatt sehr wohl beim Lieferanten reklamieren und bekommt das Teil nach Prüfung dann auch ersetzt.
Ich sehe das schon ein, dass man aufgrund so einer Ansage des (Un)Freundlichen dann zu Bosch o.ä. fährt, zumal hier noch ohne Kenntnis des erst noch bevorstehenden Dilemmas. Das jetzige Vorgehen mit Teile tauschen auf gut Glück, zumal dann 2 x die gleichen, wenn ich das richtig sehe, wird aber auch mit der Zeit ein teurer Spaß werden.
Ich würde da nochmals bei der VW-Werkstatt vorsprechen, den ganzen Rattenschwanz detailliert schildern und um Stellungnahme bitte, wohin ihr Verdacht in Sachen dieser Vorfälle geht. Die können dann auch gleich prüfen, ob Bosch die richtigen Komponenten verbaut und korrekt codiert hat.
Grüße
Robert