[...] Zum Thema Kopierschutz: da muss man aber echt mal die Kirche im Dorf lassen und sich an der Gesetzgebung orientieren. Wikipedia hilft.
Hier geht es nicht um die gewerbsmäßige Vervielfältigung von Medien, hier geht es um das private Anzeigen von Material, für welches er Nutzungsrechte erworben hat (Netflix, Disney, Amazon) auf einem nicht HDMI Fähigen Display.
Also, cool bleiben.
Servus,
ich werde mich hier nicht mit flapsigen Bemerkungen a la "Kirche im Dorf lassen" und "cool bleiben" weiter befassen, sage aber einmalig hierzu: Sag mal, geht's eigentlich noch?
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Spitzfindige Diskussionen zu klar geregelten, in Deutschland gültigen Gesetzgebungen brauchen wir nicht zu führen. Das sind prinzipiell die gleichen immer wieder aufkommenden Dinge wie AGR stilllegen (ja klar, ich bin momentan mit dem Auto in Kurdistan, da ist es zulässig...), DPF ausbauen, Auspuff ausräumen, Navi-DVDs kopieren (habe ich ja mal gekauft, also darf ich das...), fröhliche Verbreitung geklauter Firmware usw.
Zitat (Quelle Wikipedia): [...] Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes“ zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG). Auch die Herstellung und Verbreitung von Programmen und sonstigen Hilfsmitteln, die der Umgehung dienen, sind verboten (§ 95a Abs. 3 UrhG). Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein.
Wann ein Schutz „wirksam“ ist, ist trotz der gesetzlichen Definition in § 95a Abs. 2 UrhG unter Juristen umstritten. Grundsätzlich jedoch werden Mechanismen, die eine Verschlüsselung beliebiger Art, sei sie noch so leicht zu entschlüsseln, verwenden, schlicht als wirksam definiert (siehe ebendiesen Absatz im UrhG). [...]
Der Verkauf derartiger Gerätschaften "Inverkehrbringen" ist klar verboten. Es macht hier keinen Unterschied, ob der Nutzer nur "privat" sein Filmchen anschaut oder aber das entschlüsselte Signal eben hierzu benutzt, um davon eine oder mehrere Kopien herzustellen.
Es wird oftmals teils schwer oder nur unwillig begriffen, dass sich zwar der private Nutzer nicht zwingend strafbar macht, sehr wohl aber Anbieter derartiger Gerätschaften (die deshalb stets im nicht-EU-Ausland sitzen) und auch Anbieter und Diskussionsplattformen, welche dem Vorschub leisten.
Das können wir nun mal nicht ändern und aus diesem Grund dulden wir hier auch keine noch so galant geschönten und versteckten Anleitungen und Links zu nicht legalen Geschichten. Wer sich auch nur ein bisschen mit dieser heiklen Materie auseinander setzt, der kann unschwer sehen, dass praktisch sämtliche Foren, die sich auf diesem schmalen Grat bewegt haben, mittlerweile stillgelegt wurden. Und zwar nicht freiwillig. Komisch, oder?
Es entscheidet hier eben deshalb nicht jeder individuell für sich, was er nun persönlich für legal hält. Hierzu gibt es klare Richtlinien und die sind auch einzuhalten. Wenn das Einzelnen nicht möglich erscheint, schließen wir gezwungenermaßen derartige Themen und müssen uns ferner vorbehalten, Benutzer die damit wiederholt ihre Probleme haben, zeitlich begrenzt oder dauerhaft von der Nutzung des Forums auszuschließen.
Grüße
Robert