Ja, das siehst du falsch. Es geht hier nicht um irgendwelche gesetzlichen Vorgaben, die Carplay im Vollbild-Modus unter Strafe stellen
, sondern um VW- Interne Richtlinien und Vorgaben, nach denen zum Zeitpunkt X ein System mit definierten technischen Eigenschaften gebaut wurde.
Für den Außenstehenden mag es einfach erscheinen, das System nachträglich auf Vollbild upzudaten. Wenn sowas aber offiziell von VW kommt, muss sichergestellt sein, dass z.B. der Prozessor nicht stärker belastet wird und vielleicht zu warm wird. Oder dass das Bild irgendwie verzerrt wird usw…
Anders als ein privater Anwender kann VW das Ding halt nicht „einfach“ außerhalb der Spezifikationen betreiben.
Gruß
frank