Dann möchte ich auf mal meinen Senf dazugeben. Vorweggesagt: Ich habe weder das technische noch „juristische“ Sachwissen, um das Ganze wirklich einordnen zu können, eventuell kannst du aber meine Ausführungen als „Argumentationshilfe“ benutzen.
So wie ich das lese, geht es hier um 2 mehr oder weniger unabhängige Probleme: die im Dezember beanstandeten Abgasgerüche und die im März aufgetretenen Problem mit Dieselaustritt.
Was du vielleicht nicht hättest machen sollen ist einen Zusammenhang herzustellen. Zitat: „Ab zu VW und die Reparatur von Dezember reklamiert“.
Eine Werkstatt sollte sich zwar nicht auf die Diagnose des Kunden verlassen und das Problem selbst identifizieren, hier hast du die Werkstatt also u.U. auf eine falsche Fährte gesetzt.
Immerhin haben sie dann aber doch noch gemerkt, dass nicht der Dichtring, sondern die Düse das Problem ist und ein Ersatzteil bestellt. Wenn sie die dann allerdings NICHT eingebaut haben – obwohl als Defekt erkannt – ist das ja schon grob fahrlässig und die daraus resultierenden Schäden können wohl kaum auf dich oder gar den Vorbesitzer abgewälzt werden.
Halte uns auf dem Laufenden….
Gruß
frank