Die jetzt vorliegende "Serviceaktion" ist doch nichts anderes, als genau dieses Thermofenster mindestens zu verkleinern wenn nicht sogar ganz abzuschalten.
Die Folgen davon sind bekannt (AGR).
Hier wird nichts "optimiert", das ist jetzt das gleiche wie seinerzeit bei den 4- und 6-Zylinder-Diesel-Fahrzeugen.
Ich halte nicht viel von diesen Rechtsanwälten, die einfach keine Ahnung von der Technik haben. Sie werden natürlich versuchen für sich entsprechende Einnahmequellen zu finden, und dafür gibt es genug Klientel. Nachdem das KBA dieses Thermofenster bis dato nicht reklamiert hat, und diese Serviceaktion nur in Deutschland stattfindet, wird dieses Thermofenster auch nicht illegal sein. Es ist ja ausdrücklich erlaubt, dass man zum Schutz des Motors gewisse System abschalten kann. Auch sollte mal gesagt werden, dass das KBA als einziges in Europa solche Updates auch einfordert und die dann überwacht. Wenn man z.B. sieht, dass ein Mercedes mit Renault-Motor eine Rückrufaktion machen musste und Renault, der ja in Frankreich typisiert wurde, mit dem gleichen Motor sowas nicht macht, dann sieht man die sogenannte deutsche Gründlichkeit wieder mal...
Eines dürfte aber im Zuge des Updates wohl optimiert worden sein, und das ist das Schalten des Automatikgetriebes. Ich finde es bei meinem Wagen sehr angenehm, dass der Motor im Normalbetrieb auf sehr niedrigen Drehzahlniveau betrieben wird, das macht den Wagen leiser und spart auch Sprit.
MfG
Hannes