• Tit,

    es handelt sich bei mir um H&R Verbreiterungen.

    Als kleiner Hinweiß, Du solltest Dir das Gutachten genau ansehen und abwegen ob Du das Risiko eingehen möchtest das der TÜV ggf. meckert.

    Jeder Prüfer legt die Auflagen anders aus.

    Einmal editiert, zuletzt von rubi (6. Mai 2020 um 07:34)

  • Hallo, sieht Top aus. Da werd ich mal schauen ob ich so was finde und dass ich's natürlich auch eingetragen bekomme🤔👍

    Danke deiner antwort👍👍👍👍👍

  • Hallo, sieht Top aus. Da werd ich mal schauen ob ich so was finde und dass ich's natürlich auch eingetragen bekomme🤔👍

    Danke deiner antwort👍👍👍👍👍

    Schau Dir das Gutachten auf der H&R Seite an, ließt sich alles recht streng.

    Im Zweifel mit dem Gutachten ab zum TÜV/GTÜ und vorab deren Meinung über die Machbarkeit einholen.

    Bringt nichts sich Spurverbreiterungen zuzulegen und sie im Zweifel nicht abgenommen zu bekommen.

    WIr reden hier zwar "nur" von 200,- EUR, muss man(n) aber auch überhaben.

  • Wow, 15mm Radabdeckung hinten? Da braucht es aber glaube ich echt einen geneigten Prüfer um das Abzunehmen ohne.

    Dabei finde ich das die gar nicht so weit raus stehen bei dir @rubi sondern es einfach gut ausschaut!


    Wurde dir dann schriftlich bestätigt das es ohne zusätzliche Abdeckung geht, oder wie funktioniert sowas dann? Muss das in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden oder reicht es aus, den Wisch vom TÜV/Gutachter mitzuführen?

  • Moin Jochen,

    Du bekommst eine Abnahmebescheinigung von TÜV/DEKRA/GTÜ in der bescheinigt wird, das die verwendete Rad- Reifenkombination zusammen mit den verbauten Spurplatten geprüft und abgenommen ist.

    Man sollte darauf achten, das sowohl die Sommer als auch Winterkombination in der Bescheinigung steht (wenn man im Winter die Spurplatten weiter benutzen möchte).

    In meinem Fall ist 21 Zoll und 20 Zoll in der Bescheinigung aufgeführt.

    Es ist ausreichend diese Bescheinigung mitzuführen.

    Auf der Bescheinigung ist lediglich ein Hinweis das die Fahrzeugpapiere bei der nächsten Änderung angepasst werden sollen (keine Verpflichtung zum sofortigen eintragen).

    Wie streng genau so ein Gutachten ausgelegt wird, hängt sicher von Fall zu Fall vom Prüfer ab.

    Gruß

    Marco

  • Ah Prima danke dir, hatte schon überlegt wie ich das sonst beim Leasing in die Papiere bekomme...

    Dann muss ich nur noch überlegen, ob ich 10mm und 12mm wie Robert, oder 12mm und 18mm wie Du verbaue. Denke ich werde das vorab mal mit einem möglichen Prüfer besprechen.

  • Ah Prima danke dir, hatte schon überlegt wie ich das sonst beim Leasing in die Papiere bekomme...

    Dann muss ich nur noch überlegen, ob ich 10mm und 12mm wie Robert, oder 12mm und 18mm wie Du verbaue. Denke ich werde das vorab mal mit einem möglichen Prüfer besprechen.

    Wenn man das Risiko minimieren möchte, ist das vorab mit dem Prüfer zu besprechen eine gute Idee.