21 Zoll Suzuka Felgen / Dark Graphite / Erfahrung Winter

  • Hallo zusammen,

    ich möchte gerne auf meinem neuen "Schiff" auch im Winter die oben genannten Felgen fahren. Können darauf einfach Winterreifen in der gleichen Größe wie die Sommerreifen montiert werden, oder unterscheidet sich die Reifengröße bzw. Breite im Winter? und ich habe hier irgendwo im Forum gelesen, dass diese Felgen anscheinend nicht Winter tauglich wären? - aufgrund von gestreuten Salz, welches den Lack dauerhaft beschädigen soll..

    Hat jemand hierzu Erfahrung oder fährt sogar die grauen Suzuka bereits seit Jahren auch im Winter?, möchte ungern im Winter auf kleinen 20 Zöllern unterwegs sein + die Suzuka in Schwarz gefallen mir einfach nicht.

    Danke vorab und über Feedback würde ich mich sehr freuen :)

    Ps: ich hätte nie für möglich gehalten, das ich in einem VW so viel Spaß und Komfort haben werde ;)

  • Hi, wir haben die Suzuka in 19 Zoll sowohl auf den Sommer- als auch auf den Winterrädern. Bisher keine Auffälligkeiten. Im Zweifel kann man sie auch pulverbeschichteten lassen, dann sind sie auf jeden Fall winterfest.

    Gruß Peter

  • [...] und ich habe hier irgendwo im Forum gelesen, dass diese Felgen anscheinend nicht Winter tauglich wären? - aufgrund von gestreuten Salz, welches den Lack dauerhaft beschädigen soll.. [...]

    Servus,

    die Felge "Suzuka" ist für den Winterbetrieb freigegeben, auch als glanzgedrehte Version, da mit Klarlack beschichtet und nicht blank/poliert.

    Grüße

    Robert

  • Danke euch, dass sind doch tolle Neuigkeiten :)

    Ich würde dann einfach im jährlichen Intervall, auf die 21 er entsprechend die Winter o. Sommerreifen aufziehen lassen.

    Könntet ihr mir noch kurz mitteilen, ob die Reifengröße und Breite identisch zu den Sommerreifen ist ?

    Danke vorab und VG aus dem Badischen

    Ps: Ist hier zufällig jemand aus dem Raum Baden-Baden / Karlsruhe/ Pforzheim der mitliest und mal Zeit und Lust für persönlcihes Treffen hätte, um mich in die vielen digitalen Funktionen einzuführen? :)

  • Servus,

    für die 21" Suzuka ist herstellerseitig die Reifendimension 285/40 R21 109Y XL freigegeben. Beim Geschwindigkeitsindex (Y) kann bei Winterbereifung auch ein niedrigerer als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs verwendet werden. Dann braucht es aber einen Aufkleber mit einem entsprechenden Hinweis im Sichtfeld des Fahrers.

    Grüße

    Robert

  • Servus,

    ich gehe jetzt mal davon aus, dass auch dein Touareg die 300-km/h-Schallmauer für den Speedindex Y kaum durchbrechen kann. Außer vielleicht im freien Fall und dann kommt es ja nicht so auf die Reifen an.

    Abhängig davon welche Motorisierung du fährst, das steht ja weder im Profil noch im Beitrag, reicht natürlich entsprechend auch ein niedrigerer Geschwindigkeitsindex.

    Grüße
    Robert

  • […] Ps: Ist hier zufällig jemand aus dem Raum Baden-Baden / Karlsruhe/ Pforzheim der mitliest und mal Zeit und Lust für persönlcihes Treffen hätte, um mich in die vielen digitalen Funktionen einzuführen?

    Hallo outkast,

    wenn dir der Weg an den nördlichen Rand von BW nicht zu weit ist, melde dich für ein persönliches Treffen. Einige Dinge werde ich dir vielleicht erklären können :zwinker:

    Grüße von Stephan :winken:

  • Leute, ganz ehrlich ich verstehe nur Bahnhof ;)

    Kurz zusammengefasst, ich kann auch Reifen mit Index "V" kaufen und montieren ohne Kennzeichnungspflicht und bin wahrscheinlich auch abgesichert im Falle eines Unfalls?

    Danke & BG

  • Servus,

    Leute, ganz ehrlich ich verstehe nur Bahnhof ;)

    Kurz zusammengefasst, ich kann auch Reifen mit Index "V" kaufen und montieren ohne Kennzeichnungspflicht und bin wahrscheinlich auch abgesichert im Falle eines Unfalls?

    Danke & BG

    jein. Es besteht Kennzeichnungspflicht. Diese kann aber auch elektronisch erfolgen.

    Näheres und Zusammenfassung: KLICK

    Grüße,

    Uli
    ________________________________

    Was kann ich tun um Antworten erfolgreich zu unterbinden?
    Nachdem ich die Suche erfolgreich ignoriert habe, erstelle ich das gleiche Thema in mehreren Unterforen, benutze einen aussagekräftigen Titel wie "Hilfe", am Besten noch mit mehreren Ausrufezeichen, und veröffentliche einen Fließtext aus Kleinbuchstaben ohne Punkt und Komma, damit auch der letzte hilfsbereite Nutzer resigniert.

  • Servus,

    jein. Es besteht Kennzeichnungspflicht. [...]

    Nicht zwingend. Wie oben schon angemerkt, hängt das ja von der (immer noch unklaren) Motorisierung des Fahrzeugs von Benutzer "outkast" ab. Besitzt er die Variante mit 170 kW/231 PS, dann darf er mit den 222 km/h Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0.01 x Höchstgeschwindigkeit = rechtlich relevanten 230,72 km/h eben schon einen Reifen mit Speedindex V (240 km/h) kennzeichnungsfrei fahren.

    Das gilt aber für alle anderen Motorisierungen des CR umgekehrt nicht.

    Grüße

    Robert

  • Guten Abend zusammen :)

    Ich fahre einen T3 (CR) mit 286 PS und hoffe, das bei dieser Motorisierung auch die Reifen mit Index "V" aufgezogen werden dürfen? Hier gibt es nämlich eine deutlich größer als auch günstigere Auswahl bei den Premiumherstellern

    Danke euch und VG

  • [...] Ich fahre einen T3 (CR) mit 286 PS und hoffe, das bei dieser Motorisierung auch die Reifen mit Index "V" aufgezogen werden dürfen? [...]

    Servus,

    ja die darfst du fahren. Dann herrscht aber, wie von Uli schon richtig angemerkt und verlinkt, eine entsprechende Hinweispflicht auf die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen.

    Grüße

    Robert

  • Beim besten willen aber ich bin echt überfordert, obwohl ich tag täglich mit deutlich komplexeren vorgängen zu tun habe :D

    Die Hinweispflicht ist doch auf dem Reifen mit entsprechenden Symbolen gegeben, was genau muss da noch Digital erfolgen???? Ich muss mir das erneut durchlesen, da ich eben nichts dazu finden konnte im verlinkten artikel

    mein gott ist das umständlich, nur zum verstädnis, wenn ich mir die Reifen mit "Y" kaufen entfällt das alles und ich kann die einfahc montieren lassen und habe ruhe und später auch kein ärger mit polizei und versicherung im falle eines unfalls?

  • Servus,

    daran ist überhaupt nichts kompliziert: Fährst du Reifen, welche nicht für die Höchstgeschwindigkeit deines Fahrzeugs zugelassen sind, dann benötigst du einen Aufkleber mit einem Hinweis auf das gegebene Geschwindigkeitslimit im Sichtbereich des Fahrers. Alternativ kannst du auch eine Geschwindigkeitswarnung beim CR programmieren, dann bekommst du bei 240 km/h eben einen „digitalen Hinweis“ im Kombiinstrument.

    Grüße

    Robert

  • Moin Männer :)

    Danke vorab für die schnelle Unterstützung.

    Ein Aufkleber oder Codierung kommt überhaupt nicht in Frage und ich werde mir einfach direkt die Y bestellen.

    Es ist einfach nur Strange, da die Y für Supersportwagern ausgelegt sind und ich nie schneller als 160 fahre... :D

    Was mich noch interessieren würde, was im Falle eine Unfalls im schlimmsten Falle mit den V passieren würde. Entfällt dan hier der Versicherungsschutz sofern es nicht gekennzeichnet war oder greift dann nur das aufgelistet Bußgeld von max 60€?

    Danke euch und ein schönes WE