Öse an der Anhängerkupplung

  • Hallo Zusammen,
    weiß jemand ob es an der Serienanhängerkupplung (Schwenkbar) eine Öse gibt, an die ich das Abreißseil meines Woni befestigen kann?

    Falls es da nichts gibt, hat jemand eine Lösung, welche man ständig dran lassen kann und die das Einklappen / Ausklappen nicht stört?

  • Servus,

    ich habe neulich bei einem Bekannten gesehen, dass er so eine Art Schlüsselring an der Kupplung hatte. Der Ring hatte ungefähr einen Innendurchmesser von 45mm. Also groß genug um den Karabiner einzuhängen und zu klein um von der Kupplung zu rutschen.
    Ob das in den Niederlanden und Co zulässig ist weiß ich nicht, ich kann es mir aber gut vorstellen. :denker:


    Gruß
    Basti


  • Ich habe neulich bei einem Bekannten gesehen, dass er so eine Art Schlüsselring an der Kupplung hatte. Der Ring hatte ungefähr einen Innendurchmesser von 45mm. Also groß genug um den Karabiner einzuhängen und zu klein um von der Kupplung zu rutschen.
    Ob das in den Niederlanden und Co zulässig ist weiß ich nicht, ich kann es mir aber gut vorstellen. :denker:

    Das wäre in den Niederladen so nur zulässig bei starrer AHK. Bei abnehmbarer oder klappbarer AHK darf die Öse für das Handbremsseil nicht am abnhembaren Teil der AHK dran sein sondern irgendwo am Träger.
    Das ist beim Touareg aber schlecht zu relaisieren.

  • Das wäre in den Niederladen so nur zulässig bei starrer AHK. Bei abnehmbarer oder klappbarer AHK darf die Öse für das Handbremsseil nicht am abnhembaren Teil der AHK dran sein sondern irgendwo am Träger.
    Das ist beim Touareg aber schlecht zu relaisieren.

    Man behält sich vor, innerhalb dieses zunächst so frenetisch gefeierten EU Raums ein ordentliches Potenzial zur gegenseitigen Abzocke bereitzuhalten.

  • Man behält sich vor, innerhalb dieses zunächst so frenetisch gefeierten EU Raums ein ordentliches Potenzial zur gegenseitigen Abzocke bereitzuhalten.

    Ich finds auch ne Frechheit.
    Holland hat die Wiener Übereinkunft "Strassenverkehr" von 1968 ratifiziert.
    Somit dürfte das Einfordern dieser Öse bei Ausländern nicht rechtens sein. Das sollte dringen mal jemand durch die Instanzen fechten...........

  • Hallo zusammen

    Ich verstehe euer Problem nicht...
    Bergeöse rein, Abreisseil verlängern und über die Kupplung zur Öse verlegen ... fertig.

    Dadurch bleibt der volle Lenkeinschlag des Anhängers erhalten und die Funktion des Abreisseil ist auch gegeben.

  • Man behält sich vor, innerhalb dieses zunächst so frenetisch gefeierten EU Raums ein ordentliches Potenzial zur gegenseitigen Abzocke bereitzuhalten.

    Ich finds auch ne Frechheit.
    Holland hat die Wiener Übereinkunft "Strassenverkehr" von 1968 ratifiziert.
    Somit dürfte das Einfordern dieser Öse bei Ausländern nicht rechtens sein. Das sollte dringen mal jemand durch die Instanzen fechten...........

    Hallo,
    was denn nun?
    Zunächst hat die EU Schuld........
    ..............dann aber doch die Niederlande?

    Wie war das noch mit der Restprofiltiefe und den Geschwindigkeitsbegrenzungen in Österreich?

    Die sind doch auch in der EU oder haben wir die gefeuert nachdem sie den Brenner geschlossen haben?

    Darragh hat doch eine völlig unpolitische Lösung beschrieben!


    Chapeau!


    Hannes

  • Hallo zusammen

    Ich verstehe euer Problem nicht...
    Bergeöse rein, Abreisseil verlängern und über die Kupplung zur Öse verlegen ... fertig.

    Dadurch bleibt der volle Lenkeinschlag des Anhängers erhalten und die Funktion des Abreisseil ist auch gegeben.

    Das funktioniert nicht wirklich. Wenn ich das Handbremsseil derart verlängere daß ich noch den vollen Lenkeinschlag habe wenn es in der Bergeöse eingehängt ist,
    dann schleift es am Boden wenn ich andersum voll einschlage.......

  • Hallo,
    was denn nun?
    Zunächst hat die EU Schuld........
    ..............dann aber doch die Niederlande?

    Wie war das noch mit der Restprofiltiefe und den Geschwindigkeitsbegrenzungen in Österreich?

    Die sind doch auch in der EU oder haben wir die gefeuert nachdem sie den Brenner geschlossen haben?

    Darragh hat doch eine völlig unpolitische Lösung beschrieben!

    Die EU hat damit nix zu tun. Die Wiender übereinkunft von 1968, die regelt daß Autos nicht die Zulassungskriterien in anderen Ländern eigentlich nicht erfüllen müssen,
    ist eine UN Konvention.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Wiener_%C…%C3%9Fenverkehr

    Nur die Holländer halten sich mit der Öse nicht dran.

  • Das funktioniert nicht wirklich. Wenn ich das Handbremsseil derart verlängere daß ich noch den vollen Lenkeinschlag habe wenn es in der Bergeöse eingehängt ist,
    dann schleift es am Boden wenn ich andersum voll einschlage.......


    Hallo

    Das Seil wird vom Handbremshebel über die Kupplung zur Öse verlegt. Da schleift nichts am Boden.

  • Ich muss das Thema hier nochmal rauskramen.... Ich will im Juli mit Bootsanhänger in die Schweiz und da ist auch eine Öse gefordert.
    Ich hab mir so ein Teil hier gekauft, das passt aber am T2 nicht an die Kupplung mangels Platz:
    51vwtipHgYL.jpg
    Ich hab mal als PDF die Bestimmungen in der Schweiz angehängt, da sind auch Beispielfotos möglicher Lösungen dabei. Ich habe allerdings am T2 keine Stelle gefunden, an der ich so ein Stahlseil festmachen könnte außer an der Kupplung selbst.

    Wie habt ihr das Problem gelöst außer durch Verlängerung des Sicherungsseils und Befestigung an der Abschleppöse? Das finde ich nämlich auch suboptimal.

  • Interessantes Thema und eigentlich aus Sicherheitsaspekten ne Frechheit von VW, dass bei Fahrzeugen überhaupt so lange AHKs ohne Öse verbaut wurden, auch wenn das in D bislang keine Probleme mit sich bringt.
    Die Niederländer verlangen ja schon bisher eine Sicherung gegen das "Abrutschen" der Abreißleine vom Haken, weshalb dort auch einfachere Lösungen bei abnehmbaren Kupplungen möglich sind. In der Schweiz soll nun auch der Gefahrenumstand mit abgedeckt werden, dass der abnehmbare Haken verloren gehen könnte.
    Etwas blöd schaut es eben jetzt bei unseren T-Regs aus, wenn selbst die gepostete Sicherung nicht montierbar ist. Die vorgeschlagene Lösung mit der Abschleppöse dürfte zumindest bei den neueren Modellen wohl auch nicht funktionieren. Ich hab zwar noch nicht am Fz nachgeschaut, aber in der Bedienungsanleitung steht, dass bei werkseitiger AHK die Abschleppöse hinten nicht eingeschraubt werden kann und stattdessen der Haken zum Abschleppen zu verwenden ist.
    Güt fände ich die von den Schweizern vorgeschlagene Stahlseilstrippe um den Haken, weil dies wohl auch nicht beim Aus- und Einklappen hinderlich wäre. Allerdings hab ich keine Bezugsmöglichkeit gefunden und selbst basteln ist so ne Sache, weil nach den Vorschriften - so meine ich - 7,5 kN Zugkraft erfüllt werden müssen, und wie will ich das selbst nachweisen !?
    Wenn jemand eine geeignete Lösung kennt, bin ich auch daran interessiert.
    Grüße
    CR123

  • Wo hast du denn die 7,5kn her? Das wären ja über 750kg. Die Stahlstrippe muss ja nur halten bis das Sicherheitsseil reißt und das ist sicher eher der Fall. Ich hab mal geschaut, 6mm Drahtseile haben ca 420kg Bruchlast, ich denke ein dickeres Seil kriegst du unmöglich so wie auf den Bildern um die Kupplung gebogen.

  • So ich hab gerade mit dem Straßenverkehrsamt Graubünden telefoniert. Es gibt keine Vorschrift wie das Stahlseil genau beschaffen sein muss, es muss nur stärker sein als das Abreißseil (das macht ja auch Sinn). Ich werde das dann so lösen und das Stahlseil direkt an der schwenkbaren Kupplung anbringen. So bleibt sie auch problemlos klappbar.

  • Die 7,5 kN hab ich in ner Camperzeitschrift gelesen als Vorschrift für Karabinerhaken, die einzusetzen sind, wenn das Seil direkt - ohne Schlinge - in einer Öse eingehakt werden soll. Der übliche Federhaken bringt die Kraft nur, wenn das Seil als Schlinge um den Haken oder durch eine Öse gelegt wird aber nicht in direkter Streckung.

    Hab grad gesehen, dass du mit den Schweizern telefoniert hast - Danke für die Info !

    Ich denke bei uns ist das auch nicht so dramatisch, wenn wir weiterhin die Schlinge um den Kugelhals legen und die Strippe nur dazu da ist, die Seilschlinge auf dem Haken zu halten. Anders sieht es dann bei abnehmbaren Kupplungen aus, wenn im Fall der Fälle der Anhänger an der Seilstrippe hängt, ich denke spätestens dann muss die schon ne gewisse Kraft abkönnen - und problematisch ist dann sicherlich nicht die Dicke des Stahlseils, sondern die Qualität und Festigkeit der Seilverbinder, mit denen z.B. die Öse an der Strippe hergestellt wurde. Aber wenn ich selbst was bastle, bin ich im Zweifelsfall halt auch immer selbst beweispflichtig, dass dies alles sachgerecht ist.

    Nur ergänzend: Das sog. Abreissseil soll ja gar nicht abreissen, sondern der Schlüsselring am Ende dieser Leine, der am Bremshebel des Anhängers befestigt ist, soll sich aufbiegen, nachdem der Bremshebel gezogen wurde.

  • Wenn man den Schweizer Text explizit liest, gilt das nur für in der Schweiz hergestellte oder importierte Fahrzeuge...

    "Das ECE-R 55 gilt für neue Fahrzeuge die ab diesem Datum
    importiert oder in der Schweiz hergestellt wurden."

    Ich fahre seit 15 Jahren hier ohne Öse rum und höre das Thema zum ersten Mal (auch bei der MFK = Tüv keinerlei Probleme bisher)

    Gruss
    Mark