Was gibt es da zu schütteln? Wenn ich hier schreibe, dass das Update 23M7 nicht verpflichtend ist und keine Stilllegung droht , dann beruht das auf fundierten Recherchen. Solltest Du informierter sein, als mein VW-Betrieb, lass mich bitte an Deinen Recherche-Ergebnissen teilhaben [...]
Leider hast du keine Ahnung und verzapfst hier (und zwar in 7 von insgesamt 7 Beiträgen) nur hartnäckig Fehlinformationen und dazu auch noch Aufrufe zu illegalen Handlungen, die schon alleine durch unsere Benutzungsbestimmungen des Forums untersagt sind:
Selbst wenn das neue Update mal verpflichtend wird, wird dann bei meinem Auto natürlich auch immer der korrekte VW-Softwarestand im Tester anzeigt. So, wie es sich gehört. 
So, gehört es sich eben nicht. Und wenn du noch mal so tolle latente Ratschläge zur Umgehung gesetzlicher Maßnahmen hier postest, dann hat das logischerweise sofortige Konsequenzen für deinen weiteren Verbleib hier.
Zur allgemeinen Information für alle (und auch deinen so gut informierten VW-Betrieb): Die Updates 23M7 und 23N3 vom 28.08.2024, betreffend Vorschriftenabweichung Thermofenster, sowie das Update 23FE vom 07.01.2025, betreffend unzulässige Abschaltvorrichtung, sind vom KBA angeordnet und überwacht. Überwacht bedeutet im Amtstext konkret:
[...] Liegt ein ernstes Risiko oder eine Vorschriftenabweichung vor, wird der erforderliche Rückruf durch das KBA überwacht. Das KBA wirkt auf eine maximale Erfüllungsrate bis zur Betriebsuntersagung hin. [...]
[...] VW hat mir gar nichts vorzuschreiben. Für mein Fahrzeug liegt eine Zulassung durch das KBA vor und nur das zählt für mich. Außerdem kostet ein verpflichtendes Update VW ein wenig Geld. Einen Anwalt dafür habe ich im Bekanntenkreis. 
VW schreibt dir auch nichts vor, die machen das auf Anordnung des KBA. Und "deine" Zulassung des Fahrzeugs wurde dereinst unter Vorspiegelung der Erfüllung aller gesetzlichen Abgasvorschriften seitens VW vom KBA erteilt. Da hier leider gemogelt wurde, hat das KBA dummerweise auch die Befugnis, die BA wieder zu entziehen. Und das machen die in den o. g. Fällen auch. Da kannst du bestenfalls deinem "Anwalt im Bekanntenkreis" vorheulen und versuchen, von VW ein paar Euro an Entschädigung herauszuquetschen, das könnte u. U. sogar Erfolg haben, ergäben sich durch das Update tatsächlich beweisbare Nachteile. Die Maßnahme selbst kannst du nicht verhindern, in letzter Konsequenz wird das Fahrzeug eben stillgelegt.
Warum man in besagten sieben Beiträgen nur Unsinn und dazu noch Ankündigungen illegaler Handlungen verzapfen muss, darüber schüttle ich den Kopf - falls dir das immer noch nicht bewusst ist. Weitere (sinnvolle oder gar auch für andere User hilfreiche) Beiträge als dein fortgesetztes Jammern und Zetern, sowie permanente Fehlinfos zum Thema gibt es ja deinerseits nicht. Wir legen allerdings traditionell Wert auf nachvollziehbare Fakten und nicht auf krude Theorien und Behauptungen Einzelner, welche die tatsächliche Sachlage verzerren und andere User nur noch unnötig verwirren. Auch dafür gibt es bei uns eine funktionierende Moderation, was anderswo nicht immer der Fall ist.
Daher der Tipp, dass du dich mit derlei Nonsens anderweitig und nicht bei den Touareg-Freunden mit derlei sinnfreien Beiträgen betätigst. Leider scheint deine Welt aber einzig aus Bekannten bei VW mit Anwandlungen zu unzulässigen Handlungen, den Gang zu Anwälten und einer leicht verzerrten Wahrnehmung der Realität zu bestehen.
Aus Sicht Betroffener mag so ein Rückruf in der Tat ein mulmiges Gefühl hinterlassen, ob es nun letztlich gerechtfertigt ist oder nicht. Ich hoffe nicht. Das ginge mir nicht anders, wäre mein Fahrzeug betroffen. Eine legale Umgehungsmöglichkeit gibt es aber hier nicht und über Illegales wird bei den Touareg-Freunden schlichtweg nicht diskutiert.