Update Navigationsdaten

  • Hallo,

    Gestern erfolgte ein Navi Update und nun sind zig Fehler drin . Wohne im Rhein-Main-Gebiet

    Jetzt hat er sich 30 Zonen wieder zu 50 Zonen erklärt. Ist ja gut fürs FHren, schlecht für die Radarfalle. :)

    Frage gibt es bei der Verkehrszeichen Erkennung eine Einstellung, dass das erkannte Zeichen Vorang hat vor dem Navigationsgerät?

    Denn erkennt korrekt 30 und schaltet dann um wieder auf 50 gemäß Navi Vorgabe

    Denn melden kann man nur beim VWHändler, der füllt dann ein Formular aus , wer macht das schon

    Grüße

    Krieger

  • als bei diesem Thema nicht direkt betroffener mal eine Frage:

    Wie wird das denn dann bei Tempo 30 Zonen realisiert? Kann das Auto zwischen einer Zonenbeschränkung und einer 'normalen' Beschränkung unterscheiden? Eine Zonenbeschränkung gilt ja, bis sie am Ende der Zone wieder aufgehoben wird. Eine normale Beschränkung gilt maximal bis zur nächsten Querstrasse.

    Wenn das Auto da keinen Unterschied sieht dann kann ich mir schon vorstellen, dass das Zonen-Tempo-30 Schild richtig erkannt wird, dann aber diese Beschränkung nach der nächsten Querstrasse wieder aufgehoben wird und durch die im Navi hinterlegten Daten ersetzt wird. Und wenn die dann eben fälschlich 50 angeben dann ist's halt blöd :)

    Gruß

    frank

  • danke Robert für den Hinweis. Meine Fahrschule liegt ja ein paar Jahre zurück, da dichtet man sich gerne mal seine eigenen Regeln zurecht.

    Unter welchen Bedingungen greift der Touareg denn dann auf die im Navi hinterlegten Begrenzungen zurück? er "weiß" ja nicht, ob es kein Schild gab oder ob er es nur übersehen hat.

    Gruß

    frank

  • Servus Frank,

    die Erinnerung trügt immerhin nicht ganz: Biegst du ab, trifft das tatsächlich zu, wenn es keine 30er/xxer-Zone ist. Folgst du aber dem eigentlichen Straßenverlauf , dann bleibt das Limit gültig.

    Die Navi-Daten greifen immer dann, wenn eben keine Beschilderung erkannt ist. Das muss auch so sein, denn verdeckte, zugeschneite oder anderweitig unkenntliche "Speedlimit-Schilder" sind ja (allerdings nur für nicht Ortskundige und im Rahmen der Vernunft) auch nicht verwertbar. Hier hast du dann immerhin noch die Unterstützung der Navi-Daten.

    Andererseits genießen erkannte Schilder und Anzeigen, z.B. an Autobahnbrücken, stets Vorrang, da ja auch temporäre Beschilderungen berücksichtigt werden müssen und natürlich hier die Navi-Daten nicht mehr zählen.

    Das Ganze funktioniert beim CR sehr gut, da habe ich mit anderen Fahrzeugen schon ganz andere Dinge erlebt :hopelessness:.

    Grüße

    Robert

  • .... Folgst du aber dem eigentlichen Straßenverlauf , dann bleibt das Limit gültig.

    Hi,

    Einspruch: Das Limit bleibt nur gültig, wenn erneut ein Schild das signalisiert. Warum? Wenn ihr auf eine Straße einbiegt in der ein Tempolimit gilt, dann müsst ihr das Tempolimit auch sehen können. Ihr könnt ja nicht ahnen was vorher auf der Straße gegolten hat. Innerorts gilt generel 50 km/h. Wenn es weniger ist, dann muss es auch für einen Einfahrenden sichtbar sein. Ergo: beim folgen des Straßenverlaufs muss an jeder Kreuzung das Tempolimit wiederholt werden (das ist auch ganz häufig der Fall). Ist dem nicht so, gelten hinter der Kreuzung wieder die 50 km/h. Ausgenommen natürlich im Zonenbereich - dort gilt die 30 km/h bis die Zone wieder aufgehoben wird.

    Ergänzung: im 7P ist die Verkehrszeichenerkennung m.E. besser als im CR. Der 7P präferiert ganz klar die Kamera und nicht die Navidaten. Das fällt mir insbesondere bei Tagesbaustellen auf. Der CR greift hier ab und an (Muster für mich nicht erkennbar) auf Navidaten zurück. Ich nehme an, dass der CR manche Schilder einfach nicht wahrnimmt. Ein Problem was beide haben: Bei uns gibt es eine Spitzkehre an einer Kreuzung mit ca. 135°, wenn man dort rechts abbiegt, dann nehmen beide Kameras (CR und 7P) das Schild nicht wahr. Beide zeigen dann 50 km/h an (es gilt aber 30 km/h). Fährt man gerade über die Kreuzung, dann erkennt die Kamera die 30 km/h Beschilderung. Beide zeigen dann auch die richtige Geschwindigkeit an. Für mich ist diese Kehre immer ein guter Test für brauchbare Verkehrszeichenerkennungssysteme (BMW und Tesla erkennes es, Mercedes, Audi, VW nicht)

    Gruß Peter

  • Hi,

    Einspruch: Das Limit bleibt nur gültig, wenn erneut ein Schild das signalisiert. Warum? Wenn ihr auf eine Straße einbiegt in der ein Tempolimit gilt, dann müsst ihr das Tempolimit auch sehen können. [...]

    Einspruch abgelehnt. Dies träfe nämlich nur dann zu, wenn in der einmündenden Straße eine anderslautende Geschwindigkeitsbegrenzung gegolten hätte, ansonsten gilt der "ortsübliche" Wert. Übrigens schrieb ich explizit vom Straßenverlauf geradeaus. Gelesen?


    Für mehr Info siehe (nur beispielsweise) auch hier: https://www.fuehrerscheine.de/verkehrsrecht/…-streckenverbot

    Grüße

    Robert

  • Hi, ja gelesen.

    Dann stellt sich trotzdem für meinen genannten Fall die Frage, woher der Einbiegende denn die Geschwindigkeit kennen soll, wenn sie nicht wiederholt wird... auf das Navi vom Touareg kann er sich sicher nicht verlassen (:gg)

    Du hast sicher auch gelesen, dass die meisten Schilder an jeder Kreuzung wiederholt werden. Insbesondere Innerorts.

    Gruß Peter

  • Hi Peter,

    [...]

    Dann stellt sich trotzdem für meinen genannten Fall die Frage, woher der Einbiegende denn die Geschwindigkeit kennen soll, wenn sie nicht wiederholt wird...

    [...]

    das braucht er nicht. Für einen Einbiegenden mit nicht aufgestelltem Schild hinter der Einmündung gilt zwar theoretisch die Beschränkung, ein Vergehen kann aber nicht geahndet werden. Für den geradeaus Fahrenden gilt auch nach einer Einmündung ohne neues Beschränkungsschild die alte Beschränkung weiter. Der Begriff hierfür heisst "Streckenverbot".

    Gruß,

    Ecki

  • Hi, ja gelesen.

    Dann stellt sich trotzdem für meinen genannten Fall die Frage [...]

    Servus,

    es geht hier im Thema "Update Navigationsdaten" eigentlich dem Themenersteller darum, dass er den erkannten Verkehrszeichen Vorrang vor den im Navi hinterlegten Daten geben möchte. (Was ja - siehe Beitrag # 2 - ohnehin der Fall ist).

    Nun haben wir eine Frage, eine zielgerichtete Antwort, aber - je nach Auslegung - sieben bis acht Beiträge ohne wirklichen Bezug zum eigentlichen Thema. Vielleicht wäre es ja möglich, dass man sich, wenn man denn was dazu weiß, wieder auf die ursprüngliche Frage konzentriert?

    Individuelle, persönlich ausgedachte Verkehrsszenarien und Zweifel an den Richtigkeit von Inhalten diverser Verkehrsportale können gerne im OT-Bereich diskutiert werden, bzw. den entsprechenden Betreibern dieser Portale als "Einspruch" gerne direkt mitgeteilt werden.

    Danke und Grüße

    Robert

  • Die Navi-Daten greifen immer dann, wenn eben keine Beschilderung erkannt ist. Das muss auch so sein, denn verdeckte, zugeschneite oder anderweitig unkenntliche "Speedlimit-Schilder" sind ja (allerdings nur für nicht Ortskundige und im Rahmen der Vernunft) auch nicht verwertbar. Hier hast du dann immerhin noch die Unterstützung der Navi-Daten.

    Genau das ist ja der Knackpunkt, wie definiert der Touareg denn „keine Beschilderung erkannt“ und greift dann auf die Navi- Daten zurück? Ist das eine gewisse Wegstrecke? Oder Zeit? Oder Anzahl der passierten Querstraßen? oder wie oft abgebogen wurde?

    Krieger schreibt ja im Eingangsbeitrag, dass das 30er Schild richtig erkannt und angezeigt wird, dann aber wieder auf die 50 km/h der Navi-Daten umschaltet. Also muss es doch irgendeine Regel geben, nach der das zuvor erkannt Schild als nicht mehr gültig erklärt wird und durch den Wert der Navi-Daten ersetzt wird. Und hier könnte es doch durchaus sein, dass diese Regel bei 30er Zonen nicht so ganz funktioniert, da hier ja eine vom Schild vorgegebene Geschwindigkeit in der Regel für länger gilt als es auf offener Strecke der Fall wäre.

    All das wäre natürlich kein Problem, wenn in den Navi-Daten die 30er Zone korrekt hinterlegt wäre

    Gruß

    frank

  • Servus Frank,

    mit dem ewigen Thema Querstraßen hat das nichts zu tun. Die erkennt das Fahrzeug nicht als solche, hier wird auf die Navi-Daten zurückgegriffen. Es ist ganz einfach so, dass die "richtigen" Regeln schon in den Navi-Datensätzen hinterlegt sind. Fährst du also eine bestimmte Strecke die temporär (oder neu geändert) mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung versehen ist, so wird diese wieder automatisch aufgehoben, wenn gemäß den Navi-Daten (hier sind ja die Verkehrsregeln/ hinterlegt) die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Gab es hier Neuerungen gegenüber dem Datenstand, bzw. sind tatsächlich Fehler enthalten, dann wird eben in diesem Moment wieder die "falsche" Geschwindigkeit angezeigt.

    Diskussionen über Dinge wie "Beschilderung musss wiederholt werden" etc. sind daher sinnlos und überflüssig, da die Informationen über die Streckenführung samt den anzuwendenden Geschwindigkeitsänderungen fix hinterlegt sind. Man möge bitte hier bei Bedarf dann mit Volkswagen und/oder dem Anbieter des Kartenmaterials direkt darüber diskutieren, wenn man hierzu andere Ansichten pflegt.

    Ich selber habe übrigens diesbezüglich nach nun fast 3 Jahren und rund 50.000 km mit meinen beiden Touareg CR noch keine derartigen Auffälligkeiten feststellen können, so schlimm und ausgeprägt bzw. zahlreich können die "Fehler" eigentlich nicht sein, sonst hätten ja auch schon andere User über Probleme berichtet. Die diesbezüglichen Ausführungen des Themenerstellers lassen ja auch einigen Interpretationsspielraum zu, nicht nur inhaltlich.

    Grüße

    Robert

  • ...so wird diese wieder automatisch aufgehoben, wenn gemäß den Navi-Daten (hier sind ja die Verkehrsregeln/ hinterlegt) die Voraussetzungen hierfür gegeben sind....

    Hi Robert,

    ganz unabhängig davon, wie oft dieses Problem in der Realität tatsächlich auftritt, wäre es doch ganz interessant (jedenfalls für mich), diese Voraussetzungen zu kennen/zu verstehen.

    Also: Navidaten haben 30 hinterlegt, Schild wird erkannt und zeigt 50. Schild hat Vorrang und es wird 30 angezeigt. Soweit so gut und genau so beschreibt es Krieger ja im Eingangsbeitrag. Und irgendwann entscheidet der Touareg dann, doch lieber die im Navi hinterlegten Daten anzuzeigen als die des Schilds.

    Kann ich ja durchaus nachvollziehen, je länger die letzte Schilderkennung zurückliegt (Stecke? Zeit?), desto wahrscheinlicher ist es, dass das Schild – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr gilt. Das sind dann genau diese Voraussetzungen, von denen du schreibst. Und die Frage ist eben: Sind diese Voraussetzungen bekannt?

    Gruß

    frank

  • [...] Kann ich ja durchaus nachvollziehen, je länger die letzte Schilderkennung zurückliegt (Stecke? Zeit?), desto wahrscheinlicher ist es, dass das Schild – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr gilt. Das sind dann genau diese Voraussetzungen, von denen du schreibst. Und die Frage ist eben: Sind diese Voraussetzungen bekannt? [...]

    [...] Es ist ganz einfach so, dass die "richtigen" Regeln schon in den Navi-Datensätzen hinterlegt sind. Fährst du also eine bestimmte Strecke die temporär (oder neu geändert) mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung versehen ist, so wird diese wieder automatisch aufgehoben, wenn gemäß den Navi-Daten (hier sind ja die Verkehrsregeln/ hinterlegt) die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. [...]

    Servus Frank,

    wurde bereits exakt erklärt.

    Grüße

    Robert

  • Servus Frank,

    es ist doch ganz einfach: Du fährst beim CR grundsätzlich anhand der in den Navi-Daten hinterlegten Geschwindigkeitsbegrenzungen*. Die Verkehrszeichenerkennung "überschreibt" diese, wenn ein abweichendes Schild erkannt wird. Und zwar eben so lange, bis die Voraussetzung der Gültigkeit wegfällt. Wird das nicht durch eine entsprechende und erkannte Beschilderung aufgelöst bzw. geändert, dann eben durch die Positionsänderung des Fahrzeugs in ein Gebiet, für welches das entsprechende Geschwindigkeitslimit hinterlegt ist.

    Diese Daten stellt der Anbieter der Navigationsdatenbank zur Verfügung, da gibt es deshalb auch nichts zu verändern oder über Verkehrsregeln zu diskutieren, denn die sind ja schon eingebaut. Das Fahrzeug selber hat damit nichts zu tun, es nutzt lediglich die entsprechenden Vorgaben, ob sie nun stimmen oder nicht.

    Grüße

    Robert

    *Das gilt natürlich auch für alle anderen Gebote und Verbote, nicht nur für Speedlimits.

  • Hallo zusammen!

    Wenn ich das richtig verstanden habe:

    hat es ja bis zum Navi Update richtig funktioniert.

    Also müsste man sich entweder tatsächlich an VW oder den Navi- Daten Bereitsteller wenden.

    Oder liege ich da so falsch?

    Schöne Grüsse und ein angenehmes Wochenende

    Gruss

    Martin


    Fahrzeug:

    Touareg 1; 7L V6 3.0TDI GP BJ2008; 176kW; MKB: CASA; GKB: KMB; Laufleistung: 240000km steigend